Attraktivität eines Unternehmensstandortes als Entscheidungsbasis
Innerhalb der EU gibt es 27 Nationalstaaten, die alle über eine eigene Steuergesetzgebung verfügen. Aufgrund der immer noch vorzufindenden Konkurrenz zwischen den einzelnen Staaten lassen sich gewissen Unterschiede vorfinden. Natürlich werden Unternehmen diese Unterschiede zu ihrem Vorteil zu nutzen wissen. Interessant ist allerdings die Sonderstellung so manche europäischen Staaten, die sich abseits der EU-Gesetzgebung bewegen und sozusagen einen gewissen Mittelweg einschlagen.
Dazu gehören vor allem zwei Staaten im europäischen Gefüge der Staaten. Zum einen bildet sich hier in einem besonderen Maße Liechtenstein heraus und zweitens der große Bruder des Zwergen Staates: Die Schweiz! Gerade die Firmengründung in der Schweiz hat seit jeher einen sehr traditionellen Charakter, weil sich in der Schweiz auch ein solider Lebensstandard verwirklichen lassen kann.
Wer eine Firma in der Schweiz gründen möchte, muss allerdings tief in die Tasche greifen. Umsonst gibt es in der Schweiz gar nichts und vor allem der Teilbereich der Betriebsansiedlung kann sich aufgrund großer Nachfrage auch gar nicht erwehren.
Mythen und Legenden rund um den Standort Schweiz
Diesbezüglich ranken sich auch verschiedene Mythen im Bereich der Firmengründung von ausländischen Tochtergesellschaften in der Schweiz. Vielfach gilt die Schweiz nämlich als wahres Schwarzgeldmekka, in das einfaches Geld aus allen Teilen der Welt transferiert werden kann.
Allerdings muss diese These schon allein aufgrund der Tatsache widerlegt werden, dass die Schweiz im Prinzip innerhalb des Staatenbundes der Schweiz eingebettet ist. Daher kann es natürlich auch nicht ganz so freizügig agieren, wie die Schweizer Politik es gerne möchte.
Dieser Umstand zeigt sich schon anhand der zahlreichen Abkommen, welche die Schweiz mit den EU-Staaten abgeschlossen hat. Im Rahmen der Notwendigkeit solcher Tatsachenfunktionen können unterschiedliche Parameter zum Vorschein kommen.
Formelle Anforderungen erfüllen und Anwälte konsultieren
Man wird allerdings bei der ersten Recherche im Internet zu dem Schluss kommen, dass man einen guten Anwalt benötigt, der sich mit den formellen Gegebenheiten in der Schweiz auseinandersetzt. Wer sich abseits der geregelten Pfade bewegen möchte, dem ist das natürlich freigestellt. Allerdings wird der Beamte am Finanzamt auch darauf verweisen, dass Sie einen Rechtsbeistand für die Gründung des Unternehmens benötigen. In der Theorie lässt sich aber die Firma auch eigenständig gründen und diesbezüglich herrscht Einigkeit in der Literatur.