Land will Entsendebescheinigung abschaffen

Auslandsaktive Unternehmen im Nordwesten erfreut

Nordwesten. Die an diesem Donnerstag vom niedersächsischen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann bekannt gegebene Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Entsendebescheinigung, die sogenannte A1-Bescheinigung, wird von den im Ausland aktiven Unternehmen im Nordwesten begrüßt.

„Auch im Oldenburger Land leiden viele Betriebe mit Auslandsgeschäft unter der großen Anzahl an Anträgen, die sie derzeit bei Tätigkeiten im EU-Ausland stellen müssen“, sagt Malte Smolna, Vorsitzender des Exportleiterkreises bei der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) und Geschäftsführer der Cetex-Rheinfaser GmbH in Ganderkesee.

„Gerade kurzfristige Geschäftsreisen und Arbeitseinsätze sind so kaum möglich. Auch über den Exportleiterkreis der Oldenburgischen IHK hatten wir unser Anliegen auf Vereinfachung der Beantragung an die Politik in Land und Bund herangetragen. Wir unterstützen den aktuellen Vorstoß der Landesregierung zur Bürokratieentlastung daher ausdrücklich, dass Auslandseinsätze von Beschäftigten künftig bis zu 14 Tage ganz ohne Meldung möglich sein sollen.“

 

Hintergrund:

Für berufliche Tätigkeiten im EU-Ausland, beispielsweise Montagetätigkeiten, Messebesuche und Geschäftstermine, benötigen Arbeitnehmer eine sogenannte A1-Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung soll eine doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Entsendung im Ausland vermieden werden. Mit dem Formular wird bescheinigt, welches Sozialsystem für die Versicherten zuständig ist.

Seit dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Verfahren für die „A1-Bescheinigung“ verpflichtend. Damit einher gehen auch verstärkte Kontrollen im Ausland. Hinzukommt, dass die elektronische Beantragung der Bescheinigungen bei Krankenkassen und Deutscher Rentenversicherung für Unternehmen eine große Herausforderung darstellt.

Teilweise lange Bearbeitungszeiten bei Krankenkassen und Deutscher Rentenversicherung, aber vor allem die Notwendigkeit selbst, für kurze Geschäftsreisen eine A 1-Bescheinigung zu beantragen, bedeuten gerade für kleine und mittlere Unternehmen große bürokratische Belastungen. Kurzfristige Reisen ins Ausland sind so kaum noch möglich.

 

 

Quelle: Pressemeldung Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer