Zwischenstand: Finanzämter unterstützen Unternehmen in der Corona-Krise mit Liquiditätsmitteln
Mit steuerlichen Erleichterungen haben die Finanzämter schnell auf die Corona-Krise reagiert. Ziel ist es insbesondere, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise unter immensen Umsatzeinbrüchen leiden. Finanzminister Reinhold Hilbers stellt einen ersten Zwischenstand vor, in welchem Umfang Unternehmen bereits steuerliche Hilfen beantragt und erhalten haben.
16.000 Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen haben die niedersächsischen Finanzämter in nicht einmal zwei Wochen im März bearbeitet. Über 8.000 Anträge davon zielten auf eine rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen ab dem 10. März ab, verbunden mit der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Tenor aller Anträge war stets die Prognose von Verlusten für das Kalenderjahr 2020 aufgrund der Umsatzeinbrüche bei laufenden Kosten.
Das Gesamtvolumen der herabgesetzten Vorauszahlungen beläuft sich auf rund 470 Millionen Euro Einkommen- und Körperschaftsteuer (Stand 01.04.2020). Darüber hinaus haben die Finanzämter rund 3.000 Anträge auf Minderung der Umsatzsteuersondervorauszahlung bearbeitet mit einem Volumen von 51 Millionen Euro. Dazu Hilbers: „Mit diesen Beträgen stützen wir die Liquidität der niedersächsischen Unternehmen.“
Auch eine Erleichterung in Form von Stundungen von Nachzahlungen aufgrund von Steuerveranlagungen der Vorjahre oder aus Umsatzsteuervoranmeldungen vor Beginn der Krise wurde häufig beantragt. So haben die Finanzämter bereits im März über 20 Millionen Euro gestundet. Rund 10.000 Stundungsanträge liegen noch vor, die mit Hochdruck abgearbeitet werden.
Um zu verhindern, dass Unternehmerinnen und Unternehmer Zahlungserinnerungen trotz eingereichter Anträge erhalten, haben die Finanzämter als flankierende Maßnahme den maschinellen Versand von Mahnungen ausgesetzt. Nach der geplanten Wiederaufnahme der Mahnläufe Ende April ist mit einer zweiten Welle von Anträgen zu rechnen. Die geschätzte Zahl der dann zu versendenden Mahnungen wird bei über 100.000 liegen.
Gerade in diesem Jahr ist es für die aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung, ihren Steuerbescheid so zeitnah wie möglich zu erhalten. Die Bearbeitung dieser Steuererklärungen hat darum in den Finanzämtern hohe Priorität. Im März 2020 wurden dort bereits rund 122.000 Steuererklärungen erledigt.
Ein Arbeitnehmerfall führt zu einer durchschnittlichen Steuererstattung von rund 410 Euro, so dass im Monat März geschätzt 50 Millionen Euro erstattet worden sind. Niedersachsen rechnet gerade im April und Mai dieses Jahres mit einem im Vergleich zu den Vorjahren hohen Eingang von Steuererklärungen.
Hilbers dankt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement: „Die Beschäftigten der Steuerverwaltung sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerade auch in der jetzigen Krisenzeit bewusst. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen verschaffen sie Unternehmen und auch Privatpersonen mit ihrem Einsatz kurzfristig Liquidität in dieser schwierigen Phase.“
Um die Flut von Anträgen und Steuererklärungen schnell bearbeiten zu können, werden die Beschäftigten der Betriebsprüfung vorübergehend im Innendienst eingesetzt. Seit dieser Woche werden darüber hinaus rund 100 Angehörige der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen und für Großbetriebsprüfung an die Veranlagungsämter abgeordnet, um bei der schnellen Abarbeitung zu helfen.
Von direkten Infektionsfällen ist die Steuerverwaltung bisher weitgehend verschont geblieben. Gleichwohl gibt es neben den üblichen Abwesenheiten wie Erholungsurlaub und Krankheit auch Ausfälle für die Betreuung von Kindern. Die Veranlagungsfinanzämter arbeiten zurzeit mit gut 60 Prozent ihres Personalbestands.
Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Finanzministerium