IHK: Windenergieanlagen schneller genehmigen
Position der Vollversammlung auch zu Gewinnbesteuerung
Die Vollversammlung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) hat am Dienstag, 10. März, Positionen zur Windenergie und zur Gewinnbesteuerung von Unternehmen beschlossen.
„Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands und der EU ist ein radikaler und schneller Umbau der Energiesysteme erforderlich“, heißt es in der Position des wichtigsten IHK-Gremiums. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten deshalb massiv beschleunigt werden. Hintergrund der Position ist auch die Entwicklung der Windenergiebranche.
Um mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land zu ermöglichen, sei es notwendig, das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite zu überprüfen.
Regelungen für Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung seien so zu treffen, dass die Interessen von Anwohnern angemessen berücksichtigt werden, ohne die Energiewende auszubremsen. „Die Bundespolitik sollte auf die gesetzliche Festlegung eines Mindestabstandes von 1000 Metern verzichten.“
Von einer Begrenzung des Ausbaus bei der Windenergie sollte abgesehen werden. Und Windenergieanlagen sollten nach Möglichkeit auch nach dem Ende der EEG-Vergütung weiterbetrieben werden. Stromnetze und -speicher sollten beschleunigt ausgebaut werden. Ein beschleunigter Zubau von Photovoltaik-Anlagen könne den fehlenden Ausbau der Windkraft an Land zumindest ein Stück weit ausgleichen.
Wichtige Impulse für das Gelingen der Energiewende enthalte zudem der „18-Punkte-Plan“ des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zu einer fairen Gewinnbesteuerung von multinationalen Konzernen ruft die Vollversammlung in einer weiteren, ebenfalls einstimmig verabschiedeten Position auf.
„Die Gewinne von multinationalen Konzernen müssen genauso hoch besteuert werden, wie die Gewinne von regionalen Unternehmen“, so der Wortlaut. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, „dass alle Gewinne, die Deutschland erwirtschaftet werden, in Deutschland gleich behandelt und gleich besteuert werden“.
Quelle: Pressemeldung Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer