Übersicht der Hilfen für Unternehmen in Niedersachsen während der Corona-Epidemie

Hilfe für Unternehmen - Soloselbsständige - Kleinstunternehmen in Niedersachsen

Übersicht der Hilfen für Unternehmen in Niedersachsen während der Corona-Epidemie

Ein Versuch möglichst kompakt und zentral alle Informationen, Kontaktadressen und Hilfsangebote zu bündeln. Gemeinsam durch die Krise – der Norden hält zusammen. 

Hinweis – Stand 26.03.2020

Dieser Text wird fortlaufend aktualisiert und mit weiteren, neuen Informationen ergänzt. Sollten Sie als Unternehmer weitere wertvolle Informationen und Kontaktnummer haben, so können Sie ihr Wissen gerne mit uns und Weser-Ems teilen. Bitte kontaktieren Sie uns unter info@weser-ems-wirtschaft. de  

 

Die Corona-Epidemie

Die Corona-Epidemie hat sich ausgeweitet und trifft nicht nur die Gesundheit, sondern auch immer mehr Unternehmen. Betriebe jeder Größenordnung sind betroffen. Ihnen brechen schlichtweg die Aufträge weg. Was große Unternehmen durch Gewinne in den letzten Jahren noch teilweise abfedern können, ist für viele Selbstständige und Freelancer nicht möglich.

Doch der Staat hat Unterstützung angeboten. Hilfe für Unternehmen in Form einer Ausweitung der Kurzarbeit oder durch Kredite stehen zur Diskussion. Doch welche Hilfen stehen Unternehmen in Niedersachsen und der Weser-Ems-Region zur Verfügung?

 

Maßnahmeplan soll Unternehmen in Weser-Ems helfen

Flächendeckend sind in Deutschland Unternehmen von der Corona-Epidemie betroffen. Vielerorts müssen Hotelbetriebe, Gaststätten und Geschäfte schließen. Nur wenige Ausnahmen existieren und für andere gibt es drastische Einschränkungen zu beachten. Aber auch Betriebe, wie Rechtsanwälte oder Handwerker, die nicht schließen, müssen mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen.

Das bleibt für die Unternehmen vor Ort nicht folgenlos. Viele sehen sich in ihrer Existenzgrundlage bedroht und müssen neue Wege finden, die schwierige Zeit zu überbrücken. Aufgrund der immensen Auswirkungen hat die Bundesregierung einen Maßnahmenplan entwickelt, mit denen Unternehmen in Verbindung mit bestehenden Hilfeleistungen geholfen werden soll.

 

Dazu zählen beispielsweise:

  • ein flexibleres Kurarbeitergeld zur Sicherung der Arbeitsplätze
  • Ausbau bestehender Liquiditätshilfen der Länderbanken und der KfW
  • Steuererleichterungen
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Entschädigungen bei Quarantäne

 

Kurzarbeit zur Sicherung der Arbeitsplätze

Viele Unternehmen leiden nicht nur unter einem Auftragsrückgang, sondern müssen teilweise den Betrieb sogar einstellen. Wer in dieser Situation seine Mitarbeiter bezahlen muss, läuft Gefahr, innerhalb kürzester Zeit Insolvenz anmelden zu müssen.

Die Personalkosten bleiben bestehen und werden nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt. Viele Unternehmen haben bereits die Notbremse gezogen und ihren Mitarbeitern gekündigt. Doch der Erhalt der Arbeitsplätze ist für die Wirtschaft von immenser Bedeutung. Deshalb gehen andere Unternehmer einen anderen Weg und entscheiden sich für die Kurzarbeit.

Sie dient der vorübergehenden Überbrückung und ermöglicht es Unternehmen, Mitarbeiter zu halten und die Personalkosten zu reduzieren. Das ist möglich, indem die Agentur für Arbeit einen Teil der Lohnkosten übernimmt und damit den Arbeitgeber eine Zeit lang entlastet. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich anhand der reduzierten Arbeitszeit.

Die vom Unternehmer zu leistende Lohnsteuer wird dementsprechend angepasst und die Sozialversicherungsbeiträge werden ebenso angepasst und für ausgefallene Arbeitsstunden nicht berechnet bzw. erstattet.

Rückwirkend ab 1. März können Betriebe Kurzarbeit anmelden. Erstattet werden mit dem Kurzarbeitergeld 60 Prozent (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) des Verdienstausfalls und – das ist neu – bis zu 100 Prozent die Sozialabgaben, die der Arbeitgeber bisher bei Kurzarbeit abführen musste.

Die Bezugsdauer liegt in der Regel bei maximal 12 Monaten. Sie kann in Krisenzeiten jedoch dem Bedarf angepasst werden und auf 24 Monate erhöht werden. Es bleibt abzuwarten, ob eine entsprechende Anpassung vorgenommen wird oder ob der Bezug auf 12 Monate begrenzt bleibt.

Um Kurzarbeit anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu denen zählt insbesondere, dass der Arbeitgeber einen erheblichen Arbeitsausfall nachweisen kann, was vielen Betrieben in Zeiten der Corona-Krise nicht schwer fallen dürfte. Zudem muss die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Der Standort der Lohnabrechnungsstelle entscheidet über die Zuständigkeit. Die Zahl der Beschäftigten ist hingegen nicht relevant, sodass diese Möglichkeit auch von Unternehmen mit nur einem Beschäftigten wahrgenommen werden kann.

 

Innerhalb der Corona-Krise gelten für Unternehmen zudem erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld:

  • nur mindestens 10 Prozent der Beschäftigten müssen betroffen sein
  • negative Arbeitszeitkonten müssen nicht berücksichtigt werden, wenn im Betrieb Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen getroffen wurden
  • Kurzarbeit kann auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden

 

Überbrückungskredite und Darlehen für mehr Liquidität

Unternehmen werden in diesen Zeiten unterschiedliche Überbrückungskredite und Darlehen in Aussicht gestellt. Liquiditätshilfen werden beispielsweise über KfW- und ERP-Kredite realisiert. Die Kredite können direkt beantragt werden. Das Verfahren wurde vereinfacht, was sich in der Bearbeitungszeit widerspiegeln sollte.

Mit der KfW-Corona-Hilfe stellt die KfW unterschiedliche Kredite und Programme zur Auswahl bereit.

Dazu zählen:

  • der KfW-Unternehmerkredit
  • der KfW-Kredit für Wachstum
  • der ERP-Gründerkredit Universell
  • das KfW-Sonderprogramm

Wer als Unternehmen zusätzlich auf Bürgschaften angewiesen ist, kann sich an die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) GmbH wenden.

Mit Sofortmaßnahmen leisten auch die Bürgschaftsbanken einen Beitrag zur Corona-Krise. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Steigerung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro
  • Erhöhung der Betriebsmittelgrenze auf 80 Prozent
  • Rückbürgschaft wird auf 49 Prozent erhöht
  • mehr Expressbürgschaften sollen bereitstehen

Mit diesen Maßnahmen richten sich die Bürgschaftsbanken an Freelancer sowie kleine und mittelständische Unternehmen unabhängig ihrer Branchenzugehörigkeit.

Bezüglich der Kleinstunternehmer und Freelancer werden am Dienstag 24.03.2020 Details des Hilfsprogramms des Bundes zur Verfügung stehen. 

 

Steuererleichterungen für Unternehmen

Mindereinnahmen sorgen dafür, dass Unternehmen plötzlich nicht mehr über ausreichend Liquidität verfügen um laufende Steuern zu bezahlen, beispielsweise Steuervorauszahlungen und die Gewerbesteuervorauszahlung.

Im Maßnahmekatalog wurde Unternehmen deshalb in Aussicht gestellt, dass Vorauszahlungen herab- oder ausgesetzt werden können und für fällige Steuerbeträge eine zinsfreie Stundung beantragt werden kann. Die Finanzämter wurden im Zuge dieses erleichterten Verfahrens angehalten, die sonst üblichen Zinssatz in Höhe von 0,5 Prozent je Monat nicht oder nur teilweise zu berechnen.

Ebenso ist es möglich, eine Anpassung der Einkommen- und Körperschaftssteuer kurzfristig durchzuführen. Das ist möglich, wenn Unternehmen nachweisen können, das Umsatzausfälle zu erwarten sind, die die Steuerlast reduzieren werden.

Die Steuererleichterungen werden nur auf Antrag gewährt. Der entsprechende Antrag ist bei der zuständigen Finanzverwaltung zu stellen. Ein telefonischer Kontakt kann im Vorfeld helfen, dass die richtigen Anträge bereitstehen und rechtzeitig eingereicht werden.

 

Formular zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereit. So kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Das Formular enthält keine auf „Bayern“ spezialisierten Informationen bereit und kann wohl deswegen auch für Niedersachsen genutzt werden.  Der Download kann hier vollzogen werden. 

 

Weitere Maßnahmen speziell für Freelancer und Selbstständige

Viele Bundesländer haben Kleinstunternehmen, Selbstständigen und Freelancern Sofortmaßnahmen versprochen. Auch in Niedersachsen sind Maßnahmen geplant, die den Mittelstand entlasten sollen. Diese sollen bereits innerhalb weniger Wochen bereitstehen und die Liquidität sicherstellen.

Das Corona-Hilfsprogramm in Niedersachsen bezieht sich speziell auf kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro und weniger als zehn Beschäftigten. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 20.000 Euro.

Die Höhe des zu erwartenden Zuschusses hängt von der Höhe des Schadens ab. Bei einem Schadensbetrag von mindestens 40.000 Euro können sie den Höchstbetrag erhalten. Insgesamt sollen durch das Corona-Hilfsprogramm in Niedersachsen bis zu 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmen ausgegeben werden. Zusätzlich solle es von der NBank Liquiditätshilfen geben.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Selbstständige und Freelancer Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sei unter angeordneter Quarantäne gestellt werden.

Für die Dauer der Quarantänezeit zu Hause oder auch im Krankenhaus erhalten sie einen Verdienstausfall, der sich an den Einnahmen im Vergleichszeitraum bezieht. Entsprechend ist das Einkommen, in der Regel anhand der Steuerunterlagen, nachzuweisen. Damit ist es möglich, diese Zeiten der Isolation finanziell abzufedern.

 

Bezüglich der Kleinstunternehmer und Freelancer werden am Dienstag 24.03.2020 Details des Hilfsprogramms des Bundes zur Verfügung stehen. 

 

Wirtschaftsministerium Niedersachsen sagt Startups Unterstützung zu

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf junge Unternehmen abzufedern, nimmt Niedersachsen explizit die Startups in den Blick. Als Teil der geplanten Soforthilfen für die niedersächsische Wirtschaft stehen fünf Millionen Euro für die speziellen Bedarfe der Startups bereit. Weitere Details dazu gibt es in diesem Bericht.

Ebenfalls hilft die NBank den Startups. Die fälligen Rückzahlungen beim MikroSTARTER können ausgesetzt werden! Darlehensnehmer des MikroSTARTERs können dies per E-Mail bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter  der NBank erbeten. Weitere Informationen dazu hier.

Niedersachsen schnürt Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler

An wen können sich Unternehmen in Niedersachsen wenden?

Unternehmen stehen in diesen Tagen, Wochen und Monaten vor großen Herausforderungen. Von ihnen wird viel abverlangt und die Folgen werden sich mitunter noch innerhalb der nächsten Jahre zeigen. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und bei Bedarf Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Pläne gestaltet sich das jedoch oftmals schwierig. Dann ist es hilfreich, sich direkt an Experten zu wenden, die wissen, welche Hilfeleistung im Einzelfall in Anspruch genommen werden kann.

 

In steuerlichen Angelegenheiten bietet es sich an, direkt mit dem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzaemter-in-niedersachsen-66958.html) Kontakt aufzunehmen. Das ist in diesen Tagen zumeist telefonisch oder auf schriftlichen Wege, beispielsweise per E-Mail möglich. Denn die Finanzbehörden in Niedersachsen haben aus gegebenem Anlass für den Publikumsverkehr geschlossen.

Zu Fragen zum Kurzarbeitergeld und dem Beantragungsweg ist die Agentur für Arbeit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nsb/startseite) ein wichtiger Ansprechpartner.

 

Umfassende Übersicht über die Hilfsangebote zum Download

Das Land Niedersachsen hat ein Merkblatt zusammengestellt: Übersicht über die Hilfsangebote auf Landes- und Bundesebene für Unternehmen aufgrund der CoronaKrise – wo und wie gibt es Hilfe Dieses kann über diesen Link heruntergeladen werden.

 

Darüber hinaus wurden einige Hotlines für Unternehmen eingerichtet:

  • 0800 45555 20: Die Hotline der Agentur für Arbeit zu Fragen zum Kurzarbeitergeld
  • 0511 120 5757: Die Telefonnummer des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. Es werden Fragen zu den Auswirkungen für die Wirtschaft beantwortet.
  • 030 18615 15158: Die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
  • 0800 539 9001: Die KfW hat eine Hotline eingerichtet, für Unternehmen, die Informationen zu aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten benötigen.
  • 0511 30031 333: Die Telefonnummer der NBank zu aktuellen Fördermöglichkeiten.
  • 0511 4505 555: Unter dieser Telefonnummer beantwortet die AOK in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Fragen zum Gesundheitsschutz.
  • 0511 120 2000: Bei Fragen zu Auswirkungen auf die Land- und Ernährungswirtschaft können sich Unternehmen an die Hotline des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz richten.

 

Es bietet sich immer an, lieber das Gespräch einmal zu viel zu suchen als zu wenig. Im persönlichen Gespräch kann man weitere Wege der Hilfe finden. Suchen Sie also den Kontakt zu den Spezialisten.