IHK-Tourismusausschuss wählt Wolfgang Hackmann zum Vorsitzenden

IHK-Tourismusausschuss wählt Wolfgang Hackmann zum Vorsitzenden
Der neu gewählte Vorsitzende Wolfgang Hackmann (l.) mit seinem Vorgänger im Amt, Freiherr Friedhelm von Landsberg-Velen (r.), Hans Klute (2. v.r.) und IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda.

IHK-Tourismusausschuss wählt Wolfgang Hackmann zum Vorsitzenden  

Der Fachausschuss Tourismus der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim wählte in der aktuellen Sitzung Wolfgang Hackmann, Parkhotel Hackmann GmbH & Co. KG, einstimmig zu seinem neuen Vorsitzenden und Heinz-Ludwig Eichholz, Gasthof zum Freden GmbH, Bad Iburg, zu dessen Stellvertreter. Hackmann gehört seit einigen Wochen dem DIHK-Ausschuss Tourismus an und vertritt damit auch auf Bundesebene die Interessen der Region. Der Meppener Hotelier folgt im regionalen Fachausschuss auf Freiherr Friedhelm von Landsberg-Velen, Geschäftsführer der Ferienzentrum Schloss Dankern GmbH & Co. KG in Haren, der dem Ausschuss zehn Jahre vorsaß und nun satzungsgemäß den Vorsitz niederlegte. Die Ausschussmitglieder dankten von Landsberg-Velen für seine außerordentlich engagierte Arbeit in den letzten Jahren.

Die Tourismusbranche befindet sich in der schwersten Wirtschaftskrise der Geschichte. Der Wechsel erfolge daher in stürmischen Zeiten, so Hans Klute, Hans Klute KG (Hotel Klute) in Osnabrück, der als Ehrenmitglied der IHK-Vollversammlung die Vorsitzendenwahl leitete. Hackmann hob in seiner Botschaft an die Ausschussmitglieder einen aktuellen juristischen Erfolg der Branche vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zur sogenannten Bestpreisklausel des Buchungsportals booking.com hervor: „Hotels ist es künftig freigestellt, einen günstigeren Preis als den des Buchungsportals anzubieten. Entsprechende Klauseln des Portals sind ungültig“, erklärte Hackmann. Bereits im Jahr 2018 hatte der IHK-Tourismusausschuss ein Forderungspapier für faire Wettbewerbsbedingungen erarbeitet, das im Juni 2018 von der IHK-Vollversammlung verabschiedet wurde. Hiernach sollte jedes Unternehmen die Freiheit haben, seine Preise im Wettbewerb selbst festzulegen, ohne dass Online-Vertriebsplattformen in die Preisfestsetzung eingreifen dürfen.

Quelle Pressemeldung von  IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim