Das ist zu tun, wenn die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden

Das ist zu tun, wenn die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden

Das ist zu tun, wenn die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden

Leider kommt es immer wieder vor, dass Autobesitzer an ihr Fahrzeug kommen und feststellen müssen, dass die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden. Diebe nutzen diese Kennzeichen, um gestohlene Fahrzeuge zu bewegen oder auch um Kraftstoffe zu stehlen oder ein anderes Fahrzeug durch die gestohlene TÜV Plakette als fahrtüchtig auszuweisen. Aber was ist zu tun, wenn das KFZ-Kennzeichen gestohlen wurde? Hier gilt es, schnell zu handeln und den Diebstahl anzuzeigen, um bei Missbrauch mit dem gestohlenen Kennzeichen vorweisen zu können, dass man selbst nicht der Täter ist.

Erster Weg führt zur Polizei

Wer feststellt, dass das KFZ-Kennzeichen gestohlen wurde, muss unverzüglich die Polizei informieren. Dafür muss der Weg zur Wache angetreten werden, denn die Beamten werden dem Diebstahlopfer ein Schriftstück ausweisen, dass besagt, dass die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden. Nur so kann die zuständige KFZ-Behörde ein neues KFZ-Kennzeichen für den PKW ausstellen.

Übrigens dürfen Bestohlene den Weg zur nächsten Polizeiwache auch mit dem PKW antreten, der nun ohne KFZ-Kennzeichen fährt. Sie müssen nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch dies gilt nur für den Weg zur nächsten Polizeiwache, die dann das Schriftstück über den Diebstahl der KFZ-Kennzeichen ausstellt.

Ab zur KFZ-Zulassungsstelle

Hat man den Gang zur Polizeiwache hinter sich, muss so schnell wie möglich ein Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle vereinbart werden. Ein neues KFZ-Kennzeichen muss beantragt werden. Übrigens wird nach der Diebstahlmeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle das gestohlene Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt. So muss sich der Bestohlene keine Sorgen machen, dass auf ihn etwas zukommt, wenn ein Fahrzeug mit dem gestohlenen KFZ-Kennzeichen unterwegs ist und einen Schaden anrichtet oder anderweitig auffällt.

Wer Wert auf ein besonderes Kennzeichen legt, der sollte sich sein individuelles Kfz Kennzeichen reservieren. Dies geht in der Regel schon mit wenigen Klicks online. Bei der Zulassungsstelle muss nun die Bescheinigung der Polizei vorgeführt werden, damit das gestohlene Kennzeichen sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden kann und der Fahrzeughalter ein neues KFZ-Kennzeichen für seinen Wagen beantragen darf.

Auch die Versicherung informieren

Wird das KFZ-Kennzeichen gestohlen, tritt leider die Versicherung nicht in Kraft. Dennoch müssen die Opfer des Diebstahls natürlich auch ihre Versicherung informieren. Zum einen wird das neue Kennzeichen in die Versicherungsakten aufgenommen, und die Versicherung weiß Bescheid, falls sich jemand meldet, der Regressansprüche geltend machen will.

Wer zahlt für den Schaden?

Sind die KFZ-Kennzeichen gestohlen wurden, kommt einiges auf den KFZ-Halter zu. Der Weg zur Polizei, die Zeit bei der KFZ-Zulassungsstelle und die Gespräche mit der Versicherung kosten Zeit und neue KFZ-Kennzeichen natürlich auch Geld. Rund 100 Euro muss man insgesamt zahlen, wenn man neue KFZ-Kennzeichen reservieren möchte und die neue Zulassung mit den neuen Kennzeichen anmeldet.
Leider kommt die Versicherung für diesen finanziellen Schaden nicht auf. Der Diebstahl der KFZ-Kennzeichen ist in der Regel von Ansprüchen ausgeschlossen. Der Halter bleibt auf diesen Kosten also sitzen.

Wird der Täter gefasst, kann dieser allerdings für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Opfer eines Kennzeichendiebstahls können in diesem Fall die Auslagen für die neuen Nummernschilder zurückfordern.
Doch leider ist der Diebstahl von KFZ-Kennzeichen keine Ausnahme in Deutschland, sondern kommt recht häufig vor. Die Täter setzen sich mit den gestohlenen Nummernschildern oft ins Ausland ab und werden hier nie gefasst.