Corona-Steuermaßnahmen für Unternehmen nicht ausreichend

Corona-Steuermaßnahmen für Unternehmen nicht ausreichend

Corona-Steuermaßnahmen für Unternehmen nicht ausreichend

Das vom Bundestag beschlossene vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das jetzt Thema der Sitzung des IHK-Finanz- und Steuerausschusses war, soll Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Krise durch Verbesserungen der Liquidität und Investitionsanreize unterstützen. Allerdings gehen den Unternehmern die Maßnahmen noch nicht weit genug.

„Die dauerhafte Ausweitung des Verlustrücktrags von einem auf zwei Jahre ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Damit können negative und positive Ergebnisse jahresübergreifend verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn der Zeitraum für den Verlustrücktrag auf deutlich mehr als zwei Jahre ausgedehnt worden wäre“, betonte die Vorsitzende des IHK-Finanz- und Steuerausschusses, Angelika Pölking, bei der Sitzung in Osnabrück.

Nach dem neuen Gesetz, dem der Bundesrat am 10. Juni 2022 noch zustimmen muss, könnten Verluste aus dem Jahr 2022 nur in die Jahre 2021 und 2020 zurückgetragen werden. Dies seien aber genau die Jahre, in denen viele Unternehmen durch die Corona-Pandemie besonders belastet gewesen seien, so dass zum Teil nur geringe oder keine Gewinne zum Verrechnen vorhanden seien.

„Auch die Verlängerung der befristet eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein gutes Signal für die Betriebe. Die degressive Abschreibung gibt den wirtschaftlichen Wertverzehr einer Investition am besten wieder: am Anfang viel und am Ende weniger. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die beschleunigte Abschreibung wieder die Regel wird“, ergänzte Jens Gewinnus, Referatsleiter Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in Berlin, der in der Sitzung vortrug.

Der DIHK hatte sich in einer Stellungnahme zum vierten Corona-Steuerhilfegesetz gegenüber dem Finanzausschusses des Deutschen Bundestages für weitere Verbesserungen für Unternehmen ausgesprochen. „Unsere IHK wird sich gegenüber der Politik weiterhin für Nachjustierungen stark machen“, versprach Thomas Reyl, Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern, Existenzgründung und Unternehmensförderung, bei der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Finanzen und Steuern trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.

Quelle: Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer
Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim