Förderung von Kindergartenplätzen durch „RIT“: Frist für den Abschluss bewilligter Baumaßnahmen bis Ende September 2023 verlängert
Die örtlichen Träger von Kindergärten haben länger Zeit, um im Rahmen des Kindergartenausbau-Programms „RIT“ geförderte Baumaßnahmen abzuschließen. Eine vom Niedersächsischen Kultusministerium initiierte Fristverlängerung um 14 Monate ist mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt nunmehr formell beschlossen, neuer Stichtag zum Abschluss von Baumaßnahmen ist 30.09.2023 (vormals 31.07.2022).
Über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)“ werden die Träger bei der Schaffung neuer Plätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung finanziell unterstützt. 30 Millionen Euro hatte das Land zu diesem Zweck bereitgestellt.
„Es ist gut, dass wir die Frist so schnell und einvernehmlich verlängern konnten. Damit erhalten die örtlichen Träger deutlich mehr Zeit, um ihre Bauvorhaben fertigzustellen“, kommentiert Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „So sieht konstruktive Zusammenarbeit aus. Ich bedanke mich bei den Trägern für die Hinweise über die Umsetzungsprobleme vor Ort, auf einer solchen Erkenntnisgrundlage lässt sich zielgerichtet und zügig handeln. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, lassen sich Chancen und Herausforderungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung positiv gestalten.“
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Planungen der örtlichen Träger zum Kindergartenausbau nicht selten durch die Probleme des Bausektors erschwert wurden. Fachkräftemangel und fehlende Baustoffe behindern immer wieder die zeitnahe Umsetzung von Bauvorhaben. Somit lassen sich viele dieser Vorhaben nur mit der verlängerten Frist umsetzen.
Pressemeldung von Niedersächsisches Kultusministerium