Nach Akteneinsicht zum geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven: Deutsche Umwelthilfe warnt vor fossiler Überkapazität und Rechtsverstößen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Verfahren um die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für den Anleger des geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven Akteneinsicht erhalten. Die Prüfung der Unterlagen bestätigt die Sorgen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands. So geht daraus nicht hervor, ob das Projekt wirklich nur kurzfristig eventuelle krisenbedingte Engpässe verhindern soll – oder ob die Infrastruktur für Jahrzehnte in eine neue Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen führen wird. Die Auswirkungen der gesamten Anlage auf das Klima werden nicht geprüft. Und immer noch fehlen Daten und Fakten, die zeigen, ob das Terminal überhaupt oder gegebenenfalls wie lange und umfangreich benötigt wird. Die DUH warnt deshalb: Eine Genehmigung auf Basis dieser Planungen kann bedeuten, dass massive fossile Überkapazitäten aufgebaut werden, die nicht benötigt werden, aber die Klimaziele bedrohen. Der Verband hat deshalb seinen Widerspruch bei den zuständigen Behörden bekräftigt und begründet und fordert eine umfassende Prüfung der Klimaauswirkungen des Projekts sowie des tatsächlichen Bedarfs.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Für die Energiesicherheit müssen wir zuallererst wissen, welche LNG-Importkapazitäten wir in Deutschland tatsächlich brauchen. Die Planungsunterlagen zum LNG-Terminal Wilhelmshaven zeigen, dass der Bedarf bislang lediglich behauptet, aber nicht ausreichend geprüft wurde. Damit bleibt dieses Projekt ein klimapolitischer Blindflug. So wichtig Energiesicherheit unbestritten ist: Wir dürfen sie nicht gegen die Klimakrise ausspielen. Die Auswirkungen des Projektes auf das globale Klima müssen dringend geprüft und seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Klimaschutzgesetz sichergestellt werden.“
Auch rechtlich hält die DUH die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für problematisch. Einerseits sind die zur Einsicht vorgelegten Planungsunterlagen immer noch unvollständig und lassen deswegen keinen Schluss auf die Genehmigungsfähigkeit zu. Andererseits wird das Projekt unzulässig in verschiedene Einzelteile aufgespaltet und so eine Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen. Den internen Unterlagen zufolge haben selbst Mitarbeitende der zuständigen Behörden wegen dieses Vorgehens rechtliche Bedenken geäußert, die offenbar ignoriert wurden.
Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin: „Die Bewältigung der Klimakrise und die Sicherstellung der Energieversorgung müssen zusammengedacht werden. Das bedeutet auch, dass ein einheitlicher Sachverhalt unverändert als solcher betrachtet werden muss, er darf nicht willkürlich aufgespaltet werden. Errichtung und Betrieb von Anleger, schwimmendem LNG-Terminal, landseitigem Terminal und Anschlusspipeline sind ein Gesamtprojekt. Die Klimawirkungen sind entsprechend gesamtheitlich zu ermitteln und zu bewerten. Mit dem hier gewählten scheibchenweisen Vorgehen soll jedoch eine Gesamtbetrachtung der Klimaauswirkungen sowie der sonstigen Umweltauswirkungen vermieden werden, es sollen offenbar sukzessive vollendete Tatsachen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geschaffen werden. Das ist mit geltendem Recht nicht vereinbar.“
Pressemeldung von DUH