Erdgasprojekt mit Bohrungen in den deutschen Sektor der Nordsee vor Borkum: Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren startet

Erdgasprojekt mit Bohrungen in den deutschen Sektor der Nordsee vor Borkum: Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren startet

Erdgasprojekt mit Bohrungen in den deutschen Sektor der Nordsee vor Borkum: Online-Konsultation im Planfeststellungsverfahren startet

Die Online-Konsultation für das Vorhaben „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ des niederländischen Unternehmens ONE Dyas B.V. wird vom 17. bis 23. März stattfinden.

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt, Richtbohrungen in den deutschen Sektor der Nordsee abzulenken. Diese Richtbohrungen sollen von der im niederländischen Hoheitsgebiet geplanten und bereits genehmigten Plattform N05-A, die rund 500 Meter vom deutschen Sektor der Nordsee und gut 23 Kilometer von der Insel Borkum entfernt liegt, abgeteuft werden, damit Erdgas aus dem deutschen Hoheitsgebiet gefördert werden kann. Dafür hatte das Unternehmen am 9. September vergangenen Jahres einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Für die Zulassung dieses Rahmenbetriebsplans ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 10. Oktober bis zum 9. November 2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, konnte bis zum 9. Dezember 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind nun mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird in Form einer Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt.

Die Bekanntmachung der Online-Konsultation kann auf der Internetseite des LBEG eingesehen werden.

Pressemeldung von  LBEG