Hinweisgeberschutz-Gesetz: Ab 17. Dezember auch kleinere Firmen in der Pflicht – IHK informiert in Online-Veranstaltung
Oldenburg. Das Hinweisgeberschutz-Gesetz regelt seit dem 2. Juli 2023 den Umgang mit Whistleblowern. Seit diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden die neuen Anforderungen bereits erfüllen. Auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden geht es jetzt in die Umsetzungsphase, denn sie sind ab dem 17. Dezember 2023 ebenfalls in der Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuführen.
In einer kostenlosen Online-Veranstaltung der IHK am 8. November 2023 (10 bis 11 Uhr) informiert ein Jurist über die mit dem Gesetz einhergehenden Pflichten für Unternehmen. Er vermittelt außerdem praktische Handlungsempfehlungen.
Anmeldung: https://veranstaltung.ihk-oldenburg.de/hinschg_webinar
Pressemeldung von IHK Oldenburg