Positionspapier zum Lieferkettengesetz
Nachdem die Abstimmung über die europäische Lieferketten-Richtlinie verschoben wurde, fordert der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies, die Zeit konstruktiv für eine Überarbeitung des Vorhabens zu nutzen: „Die Intention der Richtlinie, Menschenrechte zu schützen sowie umweltbezogene Standards zu wahren, ist absolut richtig und wird durch uns nicht in Frage gestellt. Wir müssen uns aber noch einmal über den Weg unterhalten, wie wir diese Ziele erreichen. Denn dieser Weg ist mitunter noch zu steinig, gerade für unseren – vor allem industriellen – Mittelstand.“ Bürokratieabbau und eine bessere, vereinfachte Rechtsetzung seien dafür von elementarer Bedeutung und eine der zentralen Herausforderungen, um diese gesetzten Ziele zu erreichen.
Lies: „Gerade in der aktuellen Situation mit den großen Herausforderungen, die die Transformation unserer Wirtschaft mit sich bringt, können wir es uns nicht erlauben, den Unternehmen das Leben durch ein ungelenkes Rechtsetzungsvorhaben der EU unnötig noch schwerer zu machen.“
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium und die Clearingstelle des Landes Niedersachsen haben dazu aktuell gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen ein Positionspapier zum seit Januar 2023 geltenden deutschen Lieferkettengesetz erarbeitet, in dem verschiedene Probleme identifiziert und Lösungen benannt werden.
Lies: „Was wir hier für das deutsche Lieferkettengesetz adressieren, wird auch für den Europäischen Rahmen notwendig sein. Wir sollten in der aktuellen Situation den europäischen Rahmen nicht unnötig weiter verschärfen. Hier können die Erkenntnisse und ersten Erfahrungen aus Deutschland und Niedersachsen dienlich sein.“
In dem Papier werden grundlegende Probleme benannt. Dazu zählen Unklarheiten bezüglich der gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes, insbesondere fehlende Transparenz über die Kriterien zur Bewertung der Erfüllung der „Bemühenspflichten“ durch die Unternehmen, das Fehlen einer spezifischen, funktionsübergreifenden und niedrigschwelligen Dokumentations-Plattform, fehlende Hilfestellung bei Verstößen innerhalb der Lieferkette und große Unsicherheiten wegen der noch ausstehenden Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) und die damit verbundene Sorge vor Verschärfungen des seit Januar 2023 geltenden deutschen Rechts.
Das Papier adressiert dabei folgende Forderungen und Lösungsvorschläge:
Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes unter gleichzeitiger Wahrung notwendiger Ermessenspielräume für mittelstandsbezogene Interessen sowie die gesetzliche Einführung standardisierter Nachweise (z.B. Audits, Zertifizierungen) und der damit verbundenen Einführung einer Möglichkeit der Abtretung von Bemühenspflichten an Dritte.
Zeitnahe Einrichtung einer EU-weiten Dokumentationsplattform im oben genannten Sinne sowie Konkretisierung von bereits bestehenden Handreichungen.
Einrichtung von weltweiten, zentralen Anlaufstellen für Anfragen und zur konsolidierten Behandlung von Vorfällen innerhalb von Lieferketten in dem jeweils betreffenden Land.
Harmonisierung aller derzeitigen und künftigen Dokumentations- und Berichtspflichten für die Unternehmen mit der voraussichtlich im Frühjahr 2024 inkrafttretenden „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD), der europäischen Lieferkettenrichtlinie, der „Corporate Systainability Reporting Directive“ (CSRD) und der ab 2025 inkraftretenden EU-Taxonomierichtlinie.
Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung