Bund hebt Lkw-Maut zum 1. Januar an
Oldenburg 23. Oktober 2018. Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer weist darauf hin, dass die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen zum 1. Januar 2019 angehoben wird. Für einen Lkw mit der Schadstoffklasse Euro VI, vier Achsen und mehr als 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beträgt die Erhöhung der Maut 7 Cent pro mautpflichtigem Kilometer. Logistikunternehmen sollten dies bei der Kalkulation berücksichtigen.
Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für den Ausbau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes. Die entsprechende Berechnung hat der Bund für den Zeitraum von 2018 bis 2022 aktualisiert, einschließlich externer Kosten, die sich aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung ergeben.
Die Fahrzeugeinteilung soll sich zukünftig verändern. Bisher war die Anzahl der Achsen ohne eine Differenzierung des zulässigen Gesamtgewichtes maßgeblich. Zukünftig werden auch die Gewichtsklassen betrachtet. Bei Fahrzeugen mit mehr als 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird zusätzlich nach Anzahl der Achsen differenziert. Weiterhin werden Elektro-Lkw von der Maut befreit.
Das Bundesverkehrsministerium rechnet durch die Einführung der Maut auf Bundesstraßen seit dem 1. Juli 2018 und die Mauterhöhung zum 1. Januar mit durchschnittlichen Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro jährlich. Die Einnahmen sollen abzüglich der Kosten und der Mittel für die Mautharmonisierung zweckgebunden für die Bundesfernstraßen verwendet werden.
Quelle Pressemitteilung der IHK Oldenburg