Brexit: IHK informiert über Zollformalitäten

Insgesamt sind im IHK-Bezirk rund 350 Unternehmen im Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich aktiv. Sie befürchten mehrheitlichen erhebliche Umsatzrückgänge und zusätzliche Bürokratiebelastungen durch den Brexit.
Insgesamt sind im IHK-Bezirk rund 350 Unternehmen im Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich aktiv. Sie befürchten mehrheitlichen erhebliche Umsatzrückgänge und zusätzliche Bürokratiebelastungen durch den Brexit.

Brexit: IHK informiert über Zollformalitäten

Oldenburg 18. Dezember 2018: Da Großbritannien die Entscheidung über ein Brexit-Abkommen mit der EU erneut verschoben hat, wird die Wahrscheinlichkeit eines Ausscheidens der Briten aus der EU Ende März 2019 ohne einen Deal immer größer.

Auch für die zahlreichen Unternehmen aus dem Oldenburger Land, die Waren und Dienstleistungen über den Ärmelkanal handeln, gilt:  Mit einem „harten“ Austritt würde Großbritannien rechtlich ein Drittstaat werden. Darauf macht die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) aufmerksam.

„Selbst wenn nach einer immer noch möglichen Übergangsphase Ende 2020 im Rahmen eines Handelsabkommens mit der EU auf Zölle verzichtet würde – auf die Unternehmen kommt mehr Bürokratie zu. Denn innerhalb der EU abgeschaffte Zollvorschriften werden bei Im- und Exporten mit Großbritannien auf jeden Fall wieder greifen.

Die Betriebe müssen beispielsweise wieder förmliche Zollanmeldungen abgeben“, so der für Außenwirtschaft zuständige IHK-Geschäftsführer Felix Jahn.

Die IHK verweist auf ihr Informationsangebot im Internet zum Thema unter: www.ihk-oldenburg.de/brexit

 

Quelle: Pressemeldung der IHK Oldenburg