Selbsständigkeit : Rechtsformen für Firmengründer

Zwei Drittel der etablierten Unternehmen arbeiten nicht mit Startups zusammen . Jeder zweite Geschäftsführer nennt als Grund fehlende Zeit . Zugleich sehen mehr Unternehmen ihre Marktstellung durch Startups gefährdet
Zwei Drittel der etablierten Unternehmen arbeiten nicht mit Startups zusammen . Jeder zweite Geschäftsführer nennt als Grund fehlende Zeit . Zugleich sehen mehr Unternehmen ihre Marktstellung durch Startups gefährdet

Selbstständigkeit : Rechtsformen für Firmengründer

Die Gründung eines Unternehmens in Weser-Ems stellt potenzielle Gründer in erster Linie vor eine alles entscheidende Frage. Welche Rechtsform für die Firmengründung soll ich wählen? Da es sich hier gleichermaßen um eine formelle, haftungs- und kapitalentscheidende Frage handelt, muss die Rechtsform mit größter Aufmerksamkeit gewählt werden.

Grundsätzlich gibt es drei übergeordnete Rechtsformen. Wenn Sie sich allein selbstständig machen, gründen Sie automatisch ein Einzelunternehmen. An zweiter Stelle steht die Kapitalgesellschaft, die bei mehreren Gründern als GmbHs, GbR oder GmbH & Co.KG gewählt werden kann. Ebenfalls beliebt und mit einer Haftungsbeschränkung für Kleinunternehmen geeignet, ist die UG eine Lösung für die Gründung mit kleinem Kapital.

 

Die unterschiedlichen Rechtsformen im Überblick

Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt in den meisten Fällen unter genau dieser Rechtsform. Stellen Sie sich die zentralen Fragen und finden für sich heraus, ob Sie nur mit dem Firmenvermögen oder mit Ihren gesamten Besitztümern haften und damit ein hohes Risiko eingehen möchten. Auch auf die Verpflichtung zur Buchhaltung nimmt die Rechtsform Einfluss, so dass sich durchaus ein Vergleich der unterschiedlichen Optionen lohnt.

Die klassische GmbH kommt für Gründer von Einzel- und Kleinunternehmen nicht in Frage, da hier ein erhöhter Stammkapitalbedarf pro Gesellschafter vorliegt. Anders verhält es sich aber bei der UG, die als haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft von einer Person und ab einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Ob ein Euro Firmenkapital allerdings ausreicht, ist fraglich. Das Risiko einer Insolvenz ist hoch, wenn das Firmenkapital nicht bedarfsoptimiert wird. GbR, GmbH, OHG, UGs oder Kleingewerbe / Einzelunternehmen? In Weser-Ems haben Sie zahlreiche Möglichkeiten und damit die freie Wahl der Rechtsform.

 

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Das Einzelunternehmen ist ein Klassiker, der von Gründern in einer alleinigen selbstständigen Tätigkeit bevorzugt wird. Der Vorteil liegt offen auf der Hand, da Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens keine besonderen bürokratischen Aufwendungen tätigen müssen. Denn Sie arbeiten in eigener Haftung und auf eigenes Risiko. Eine Eintragung im Handels- oder Handwerksregister kann, muss aber nicht erfolgen.

ABER – wenn Sie als Einzelunternehmer nicht mehr liquide sind und in Insolvenz gehen, haften Sie mit Ihrem Privatbesitz und nicht primär mit dem Firmenkapital. Dieses Risiko sollten Sie vor allem in Gegenüberstellung zu einer UG mit beschränkter Haftung aufmerksam vergleichen.

 

GmbH oder UG? Die Haftung und der Kapitalbedarf machen den Unterschied!

Sie möchten mit wenig Stammkapital ein Unternehmen gründen und sich in den Rechtsformen für eine erweiterbare Option entscheiden? Die Unternehmensgesellschaft mit Haftungsbeschränkung ist eine Wahl, die Ihnen auch ein Steuerberater empfehlen wird. Streben Sie auf lange Sicht eine Vergrößerung der Unternehmensgesellschaft an, sind Sie auf diesem Weg bestens beraten.

Ab einem Euro Stammkapital können Sie sich selbstständig machen und fernab eines konventionellen Einzelunternehmens mit einer rechtssicheren Unternehmensform auftreten. Besitzen Sie Wohneigentum oder haben privat mit einem Sparvertrag für den Lebensabend vorgesorgt? Dann sollten Sie die beschränkte Haftung immer bevorzugen und ausschließen, dass Sie für Firmenschulden privat zur Kasse gebeten und bei einer Insolvenz sogar privat rechtmäßig gepfändet werden.

Sie streben eine Gründung in Weser-Ems an und überlegen, welche Rechtsform für Sie optimal ist? Ein Steuerberater oder ein auf Rechtsformen und Existenzgründungen spezialisierter Anwalt unterstützen Sie mit Kompetenz bei der wichtigen Entscheidungsfindung.

 

Fazit: Geeignete und ungeeignere Rechtsform – Die Eignung basiert auf Ihren Anforderungen und Voraussetzungen!

Es gibt sie nicht, die perfekte Rechtsform für jeden Gründer in Weser-Ems. Gründen Sie allein, ist im Regelfall ein Einzelunternehmen die beste Wahl. Die UG als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft bietet Vorteile, gilt aber nicht als eigenständige Rechtsform, sondern als „kleine Schwester“ von GmbHs. Auch als Einzelunternehmer können Sie Ihre Privathaftung mindern, in dem Sie sich für eine Unternehmergesellschaft mit nur einem Gesellschafter – Ihnen – entscheiden. Eine spätere Umwandlung in eine konventionelle GmbH ist bei einer Erhöhung des Stammkapitals jederzeit möglich.