Niedersachsen stellt landeseigene Gebäude und Flächen für den Ausbau der Funknetzinfrastruktur zur Verfügung
Um den Ausbau der Funknetzinfrastruktur und insbesondere die Entwicklung der Mobilfunkgeneration 5G zu unterstützen, möchte die Landesregierung seine eigenen dafür geeigneten Flächen im Freien und auf Gebäuden zur Verfügung stellen.
Der für die Grundstücke und Gebäude des Landes Niedersachsen zuständige Finanzminister Reinhold Hilbers erklärt dazu: „Die Verfügbarkeit von WLAN und modernem 4G/5G-Mobilfunk ist eine Frage der Daseinsvorsorge. Darum halte ich es für sinnvoll, unsere Flächen grundsätzlich für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkfeststationen durch Mobilfunknetzbetreiber bereit zu stellen. Ein neuer Erlass eröffnet dafür einen möglichst unkomplizierten und einheitlichen Weg.“
Der Erlass legt das Verfahren fest und umfasst einen Muster-Mietvertrag. Im Einzelfall entscheidet aber weiterhin die jeweilige Behörde als Nutzer der Landesliegenschaft, ob und welche Flächen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Diese grundsätzliche Entscheidung kann nur vor Ort unter Berücksichtigung der dienstlichen und baulichen Notwendigkeiten getroffen werden.
Sind solche Flächen auf Gebäuden verfügbar, prüft zunächst das örtlich zuständige Bauamt die bauliche Eignung für den vorgesehenen Zweck und stellt ggf. fest, welche grundlegenden baufachlichen Anforderungen von vornherein zu berücksichtigen sind. Der Nutzer kann dann entsprechend des vorgegebenen Musters einen Mietvertrag mit dem Mobilfunknetzbetreiber abschließen. Um die Flächenbindung zeitlich zu begrenzen, darf je nach Art der Anlage eine feste Nutzungsdauer von 15 bzw. 20 Jahren nicht überschritten werden.
Das Nutzungsentgelt muss aus Gründen des Haushalts- und Beihilferechts marktüblichen Bedingungen entsprechen. Der Mietvertrag selbst belässt die Errichtung und den Betrieb der Funkstation in der ausschließlichen Verantwortung des privaten Unternehmens.
Hintergrund:
Das Land verfügt bei seinen Dienststellen landesweit über eigene Flächen im Freien und auf Gebäuden, die für den Ausbau der digitalen Infrastruktur geeignet sein können. Im Landeseigentum befinden sich annähernd 243.000 Hektar, somit etwa 5 Prozent der Fläche Niedersachsens.
Das gesamte landeseigene Grundvermögen einschließlich der Gebäude ist im Sondervermögen Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN) zusammengefasst. Der Landesliegenschaftsfonds wird vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften verwaltet. Es nimmt die Eigentümerfunktion wahr und ist damit zentraler Ansprechpartner für die Immobilienangelegenheiten des Landes Niedersachsen.
Quelle Pressemeldung von Nds. Finanzministerium