Kraftfahrzeughandwerk in Bremen verlängert Aufstockung für Kurzarbeitergeld

Kraftfahrzeughandwerk in Bremen verlängert Aufstockung für Kurzarbeitergeld

Kraftfahrzeughandwerk in Bremen verlängert Aufstockung für Kurzarbeitergeld

Die IG Metall Bremen hat mit der Tarifgemeinschaft stadtbremisches Kfz-Gewerbe e.V. für ihre rund 700 Beschäftigten in dieser Woche tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit auch für 2021 vereinbart. Wichtigstes Ziel dabei ist:  Beschäftigung sichern und finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit minimieren.

In vielen KFZ-Betrieben in Bremen ist in den vergangenen Wochen notwendige Kurzarbeit aufgrund des aktuellen Lockdowns eingeführt oder geplant worden. Damit würden die Beschäftigten nach den gesetzlichen Regelungen auf 60 Prozent bzw. 67 Prozent ihres Nettoeinkommens zurückfallen. Der Manteltarifvertrag für das KFZ-Handwerk in Bremen hatte bereits Vereinbarungen zur Sicherung der Nettoeinkünfte der Beschäftigten bei Kurzarbeit für 2020 geregelt.

Bei Kurzarbeit gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KuG). Dieser gleicht den Nettogehaltsrückgang der Beschäftigten auf 90 Prozent aus, unabhängig ob vorher 60 bzw. 67% Anspruch bestand aus. Um betrieblich schneller reagieren zu können wurde die Ankündigungsfrist für Kurzarbeit auf 3 Tage verkürzt. Zusätzlich regelt der Tarifvertrag im Falle von Kurzarbeit den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 30. Juni 2021. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit.

„Mit dem erneuerten Tarifvertrag sichert die IG Metall die Kolleginnen und Kollegen im KFZ Handwerk über das Jahr 2020 hinaus finanziell ab. Außerdem sind die Beschäftigten bis Mitte des Jahres vor Entlassungen geschützt“, sagte Jan Laue, für das Kfz-Handwerk zuständiger Gewerkschaftssekretär der IG Metall Bremen. „Der Abschluss zeigt, dass IG Metall und die Tarifgemeinschaft in Bremen auch in unsicheren und schweren Zeiten in der Lage sind, gemeinsam im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten zu handeln.“

Quelle Pressemeldung von  IG Metall