Bildungskarenz: Was ist zu beachten?

Bildungskarenz: Was ist zu beachten?

Bildungskarenz: Was ist zu beachten?

Menschen, die berufstätig sind und trotzdem freie Zeit für eine Weiter- oder Ausbildung benötigen, haben die Möglichkeit, eine Auszeit von ihrem Beruf zu nehmen. Dieses Konzept wird als Bildungskarenz bezeichnet.

Für die Bildungskarenz müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss ein aktives Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitgeber muss zu einer Freistellung für die Zeit der Bildungskarenz einwilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Bildungskarenz besteht leider nicht. Auch müssen z.B. bei der Bildungskarenz nach Elternkarenz bestimmte Kriterien beachtet werden.

 

Die finanziellen Gegebenheiten

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht während der Zeit der Bildungskarenz ein Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Dieses entspricht in seiner Höhe dem Arbeitslosengeld. Mindestens wird pro Tag ein Betrag von 14,53 Euro ausgezahlt.

Es ist ebenfalls möglich, zu diesem Weiterbildungsgeld etwas dazu zu verdienen. Dies ist auch bei dem Arbeitgeber möglich, der die Bildungskarenz bewilligt hat. Maximal darf das dazuverdiente Geld allerdings nur der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro pro Monat entsprechen. Werden Einkünfte im Rahmen der Ausbildung selbst erzielt, dürfen diese maximal den 1,5-fachen Wert der Geringfügigkeitsgrenze aufweisen. Ansonsten geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld verloren.

Das Weiterbildungsgeld wird frühestens ab dem Tag ausgezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde – dafür müssen allerdings alle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Bildungskarenz wird grundsätzlich nur dann gefördert, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, das Weiterbildungsvorhaben berechtigt ist und die wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegt werden können. Außerdem muss ein durchgehendes Arbeitsverhältnis bei dem gleichen Arbeitgeber von mindestens sechs Monaten bestehen.

Arbeitnehmer, die in einem Saisonbetrieb arbeiten, müssen lediglich eine durchgängige Beschäftigung von drei Monaten vorweisen, vorausgesetzt, sie haben in den vergangenen vier Jahren insgesamt sechs Monate bei einem Arbeitgeber gearbeitet.

 

Welche Weiter- und Ausbildungen sind im Zuge der Bildungskarenz möglich?

Die Bildungskarenz muss mindestens eine Dauer von zwei Monaten aufweisen. Innerhalb von vier Jahren können maximal zwölf Monate gefördert werden. Es ist ebenfalls möglich, die Bildungskarenz zu stückeln, allerdings dürfen die einzelnen Teile dabei nicht kürzer als zwei Monate ausfallen.

Im Zuge der Bildungskarenz können grundsätzliche alle Aus- und Weiterbildungen durchlaufen werden, die für die berufliche Zukunft zuträglich sind. Diese können somit in dem Nachholen von Studien- oder Schulabschlüssen, Fremdsprachenschulungen oder anderweitigen Fortbildungen bestehen. Die Weiterbildung kann dabei sowohl im In- als auch im Ausland absolviert werden. Kurse aus dem Bereich der Hobbys, die keinen beruflichen Bezug aufweisen, werden allerdings nicht akzeptiert. Ob die Weiter- oder Ausbildung als beruflich relevant eingestuft wird, ist dabei stets vom individuellen Einzelfall abhängig.

Wird ein Studium absolviert, müssen nach den ersten sechs Monaten, also dem ersten Semester, Nachweise über Prüfungen über vier Semester-Wochenstunden, eine Bestätigung über den Fortschritt der Abschlussarbeit, eine Bestätigung über die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung oder ein Nachweis von acht ECTS-Punkten pro Semester vorgelegt werden, damit das Weiterbildungsgeld kontinuierlich gezahlt wird. Werden diese Nachweise nicht erbracht, kann die Zahlung des Weiterbildungsgeldes eingestellt oder die bereits gezahlten Beträge zurückgefordert werden.

 

Vorsicht statt Nachsicht

Um unliebsame Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden, sollte sich im Zweifelsfall bereits im Vorfeld erkundigt werden, ob ein Anspruch auf Förderung der Weiterbildung besteht und ob alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Wichtig ist darüber hinaus auch, dass Anfang und Ende des Studiums oder des Kurses mit dem Anfang und dem Ende der gewährten Bildungskarenz in Einklang stehen.