IHKN erleichtert über Grundsteuer-Einigung

IHKN erleichtert über Grundsteuer-Einigung

IHKN erleichtert über Grundsteuer-Einigung

Die Koalitionspartner in Niedersachsen haben sich auf ein eigenes Bewertungsverfahren für die Grundsteuer mit Geltung ab 2025 verständigt. Dieses stellt als Berechnungsgrundlage auf die Grundstücksfläche und die Lage als Wertfaktor ab. „Das vom Land Niedersachsen entwickelte Modell ist deutlich schlanker als die Lösung aus dem Bundesfinanzministerium, die eine äußerst aufwändige Verkehrswertermittlung vorsieht“, so Uwe Goebel, Präsident der IHK Niedersachsen (IHKN). Das Modell soll aufkommensneutral sein, also die Grundstückseigentümer insgesamt nicht höher belasten. Um das Ziel der Landesregierung einzuhalten, muss insbesondere an die Kommunen appelliert werden, die Hebesätze nicht zur Erhöhung des eigenen Steueraufkommens zu nutzen. “Den Unternehmerinnen und Unternehmern ist kein Bewertungsverfahren zu vermitteln, das nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Finanzverwaltung mit einem so hohen Aufwand verbunden ist, dass ein wesentlicher Teil des Steueraufkommens für die Deckung der Mehrkosten in den Finanzämtern eingesetzt werden müsste. Das ist lebensfern und keinem ordentlich Kaufmann zu erklären“, so Goebel.

Die IHK Niedersachsen setzt sich seit einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundlagen der Grundsteuer für ein Bewertungsverfahren ein, das einerseits die Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunalfinanzen nicht verkennt, andererseits aber bei stabilem Aufkommen einen möglichst geringen Bürokratieaufwand mit sich bringt. Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, von einer Öffnungsklausel Gebrauch zu machen, also losgelöst vom Modell des Bundesfinanzministeriums eigene Bewertungsverfahren zu entwerfen. Von dieser Möglichkeit machen mit jeweils eigenen Modellen neben Niedersachsen auch Hessen, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg Gebrauch. Die Regierungskoalition wird das Niedersachsen-Modell jetzt durch einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen.

Quelle Pressemeldung von  IHK Niedersachsen (IHKN)