Wie stellt man sich bei der Polizei?

Wie stellt man sich bei der Polizei?

Wie stellt man sich bei der Polizei?

Es gibt immer wieder Personen, nach denen die Polizei sucht – nicht nur, wenn es sich um spektakuläre Taten handelt, die im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stehen. Für Betroffene kommt eine Flucht nicht immer in Frage, außerdem ist diese auf Dauer auch kaum zu empfehlen.

Wesentlich sinnvoller ist es, sofort die Hilfe eines kompetenten Rechtsbeistandes, beispielsweise durch einen Strafverteidiger in München, in Anspruch zu nehmen. Dieser hilft, eine erfolgreiche Strategie für die Verteidigung zu entwickeln.

 

Fahndung der Polizei – Das richtige Verhalten

Scheidet eine dauerhafte Flucht aus, geht es vorrangig darum, Verletzungen zu vermeiden, keine Dritten zu gefährden und die anstehende Verteidigungsstrategie vorzubereiten.

Die Polizei weiß ganz genau, wo der Gesuchte wohnt. Wenn überhaupt vergehen bei einem aufsehenerregenden Verbrechen so lediglich einige Stunden, bis die Polizei vor der Haustür auftaucht. Daher ist es für Betroffene kaum eine Option, die eigene Wohnung aufzusuchen. Für die Arbeitsstelle gilt das gleiche, ebenso wie für Bekannte, Partner oder Eltern. Unter Umständen könnten sich Helfer sogar strafbar machen.

Nimmt die Polizei an, dass der Gesuchte gewaltbereit und bewaffnet ist, gestaltet sich die Situation noch schwieriger. Denn auch die Polizei zögert dann bei einer problematischen Verhaftung nicht, von ihrer Waffe Gebrauch zu machen.

 

Polizei nicht allein aufsuchen

Natürlich könnte der Gesuchte einfach die nächstgelegene Polizeiwache aufsuchen oder diese telefonisch kontaktieren. Allerdings kann dabei jede Aussage im späteren Verfahrensverlauf gegen den Angeklagten verwendet werden.

Besonders nach der Festnahme ist die Polizei außerdem äußerst geübt darin, mit etlichen Tricks den Verdächtigen dazu zu bringen, Aussagen zu tätigen, die ihm später im Gerichtsprozess Probleme bereiten können. Daneben steht niemals fest, wann der Betroffene die Möglichkeit hat, mit einem Anwalt zu sprechen – auch, wenn darauf eigentlich ein rechtlicher Anspruch besteht.

Die beste Lösung besteht daher darin, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und seine besondere Stellung als Bestandteil der Verteidigungsstrategie auszunutzen.

 

Kontakt zum Strafverteidiger aufnehmen

In der Regel halten Strafverteidiger eine Notfallnummer bereit, unter der zu jeder Zeit jemand erreicht werden kann, beziehungsweise ein schneller Rückruf erfolgt. Am Telefon sollten die Betroffenen die Situation schildern, dass nach Ihnen von der Polizei gefahndet und dringend Hilfe benötigt wird. Kompetente Strafverteidiger vereinbaren dann ein persönliches Treffen – schließlich kann es sein, dass das Telefon bereits abgehört wird.

Falls kein Telefon verfügbar ist, kann auch die Kanzlei des Strafverteidigers direkt persönlich aufgesucht werden. Allerdings sollte in das Büro des Anwalts keine Waffe oder Ähnliches mitgenommen werden. Gut organisierte Anwaltskanzleien leiten dann die notwendigen Schritte ein.

 

Bei der Polizei stellen: Immer mit Strafverteidiger

Im ersten Schritt führt der Strafverteidiger ein Gespräch mit dem Betroffenen und klärt diesen über seine Handlungsmöglichkeiten auf. Danach wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen – immer darauf bedacht, dass eine Strafe vermindert oder vollständig verhindert werden kann.

Ein guter Strafverteidiger bereitet seinen Mandanten außerdem auf die Vernehmungsversuche der Polizei vor und hält hilfreiche Tipps bereit, wie Freunde und Familie informiert werden können. Wird das Problem professionell angegangen, kann sogar häufig ein Verlust des Arbeitsplatzes vermieden werden.

Abschließend führt der Strafverteidiger ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Handelt es sich um kleinere Delikte, kann auch die nächstgelegene Polizeiwache gemeinsam aufgesucht werden. Verläuft die Verhaftung dann unter Anwesenheit des Anwaltes, kann er seine Verteidigungsstrategie direkt beginnen.