Neuanfang: Warum man eine zweite Ausbildung wagen sollte

Neuanfang: Warum man eine zweite Ausbildung wagen sollte

Neuanfang: Warum man eine zweite Ausbildung wagen sollte

Es kommt heutzutage gar nicht so selten vor, dass die Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, allerdings danach bemerkt wird, dass der Beruf doch nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Daneben ist es jedoch auch möglich, dass in dem gelernten Berufsbild einfach keine Anstellung zu finden ist. Auch, wenn die Familiengründung angegangen werden soll, sehnen sich viele Menschen nach mehr Sicherheit als ihr aktueller Job vielleicht bietet.

Ein solches Szenario ist jedoch bei weitem kein Grund, in Verzweiflung auszubrechen – ganz im Gegenteil. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist es nämlich sogar möglich, die Dauer der zweiten Ausbildung zu verkürzen. Einer besonders großen Beliebtheit erfreut sich beispielsweise die Sigeko Ausbildung, wenn ein Neuanfang im Rahmen einer zweiten Ausbildung ins Auge gefasst wird.

Die Möglichkeit zur Verkürzung der zweiten Ausbildung

Liegt bereits eine abgeschlossene Ausbildung vor, ist es in vielen Fällen möglich, die zweite Ausbildung, um bis zu ein Jahr zu verkürzen. Nötig ist dafür allerdings, sowohl bei dem zuständigen Ausbilder als auch bei der jeweiligen Kammer für die Verkürzung einen Antrag zu stellen.

Das Gehalt in der Ausbildung erhöht sich durch die Verkürzung jedoch nicht – es wird somit der Lohn gezahlt, der für das erste Ausbildungsjahr vorgesehen wird. Daneben ist zu beachten, dass für jeden Beruf nicht nur eine bestimmte Regelausbildungszeit, sondern ebenfalls eine Mindestausbildungszeit festgelegt ist, die nicht unterschritten werden darf.

Die Möglichkeit, die zweite Ausbildung zu verkürzen, besteht grundsätzlich dann, wenn der Auszubildende älter als 21 Jahre alt ist und in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit hatte, Berufserfahrung zu sammeln. Jedoch besteht auf ein Verkürzen der Ausbildung kein rechtlicher Anspruch.

Sinnvoll ist es, im Vorfeld Informationen bei der Handwerkskammer des Ausbildungsbezirkes oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen. Diese Stellen können verlässlich mitteilen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie der Antrag auf die Verkürzung gestellt werden kann.

Im Übrigen besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein berufsvorbereitendes Jahr, wie etwa ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, auf die Zeit der nachfolgenden Ausbildung anzurechnen.

Handwerkskammer gratuliert verdienten Meistern und erfolgreichen Betrieben

Die Finanzierung der zweiten Ausbildung

Jedoch sollten sich diejenigen, die eine zweite Ausbildung anstreben, darüber im Klaren sein, dass bei dieser keine Möglichkeit besteht, Berufsausbildungshilfe, kurz BAB, zu beantragen. Das bedeutet, dass das erneute Leben als Auszubildender selbstständig finanziert werden muss. Viele junge Menschen greifen in diesem Fall beispielsweise auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern zurück, die weiterhin Unterhalt zahlen oder das Kindergeld an sie weitergeben. Daneben ist es möglich, bei der zuständigen Wohngeldstelle Wohngeld zu beantragen.

Die bereits vergangene Ausbildungszeit kann daneben auch auf eine neue Ausbildung angerechnet werden, wenn die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen wurde, jedoch ein Wechsel des Ausbildungsplatzes angestrebt wird. In diesem Fall ist es allerdings nötig, dass es sich bei der zweiten Ausbildung um denselben oder zumindest einen ähnlichen Beruf handelt.

Den Neuanfang wagen

Durch die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer in der zweiten Ausbildung gestaltet sich der Neuanfang noch attraktiver. Grundsätzlich sollte niemand in einem Job ausharren, der ihn nicht glücklich macht oder der nicht mehr zu der eigenen Lebenssituation passt.

Aus diesem Grund ist ein wenig Mut aufzubringen und der Schritt in eine neue berufliche Zukunft zu wagen – bereut wird dieser sicher nicht!