Photovoltaikanlagen können mit vorläufiger Netzanschlusserlaubnis ans Netz gehen

Photovoltaikanlagen können mit vorläufiger Netzanschlusserlaubnis ans Netz gehen
Unternehmen, die jetzt eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchten, haben für den Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen bis 2025 Zeit. Foto: Eckhard Wiebrock

Photovoltaikanlagen können mit vorläufiger Netzanschlusserlaubnis ans Netz gehen

Landkreis Osnabrück. „Vor dem Hintergrund der Energiepreisentwicklung stehen viele Unternehmen in den Startlöchern und möchten zeitnah ihre Photovoltaikanlagen ans Netz bringen. Wegen der hohen Nachfrage war es jedoch zuletzt schwierig, das entsprechende Anlagenzertifikat ausgestellt zu bekommen. Wir begrüßen die Übergangsregelung daher sehr, die das Zertifizierungsverfahren beschleunigt und es erlaubt, PV-Anlagen zügig in Betrieb zu nehmen. Auch im Landkreis Osnabrück sind zahlreiche Anlagen auf Firmendächern bereits installiert und einspeisebereit“, betont Siegfried Averhage, Geschäftsführer der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land.

Eine Änderung der NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) im Energiewirtschaftsgesetz gewährt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um den Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen zu erbringen, und dann das Anlagenzertifikat ausgestellt zu bekommen. Für große Anlagen ab 135 Kilowatt wird ein entsprechendes Zertifikat benötigt. Die Übergangsregelung zur Entlastung beim Zertifizierungsverfahren gilt seit dem 30. Juli 2022. Innerhalb des Übergangszeitraums bis Ende 2025 können Stromerzeugungsanlagen von 135 bis 950 Kilowatt auch ohne Einreichung der Nachweise vorläufig angeschlossen werden. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht binnen 18 Monaten erbracht weden, müsste die Anlage wieder vom Netz genommen werden. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird die endgültige Betriebserlaubnis erteilt.

Pressemeldung von  WIGOS