658 Mio. Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer in Niedersachsen im Jahr 2022
HANNOVER. Im Jahr 2022 wurden in Niedersachsen 15.339 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 3,66 Mrd. Euro, nach Abzug aller Begünstigungen und Freibeträge, steuerlich veranlagt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, betrug die hierfür festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer rund 658 Mio. Euro. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 7,4% gegenüber dem Vorjahr 2021, die festgesetzte Steuer lag dagegen 2,0% unter dem Vorjahreswert.
In 77,8% der Fälle ging die Vermögensübertragung auf einen Todesfall zurück, der steuerpflichtige Erwerb hatte hierbei einen Wert von durchschnittlich 212.000 Euro. Im Mittel lag die festgesetzte Erbschaftsteuer hierfür bei 44.400 Euro pro Fall. Die restlichen 22,2% der Fälle basieren auf steuerpflichtigen Schenkungen von im Durchschnitt 332.000 Euro. Die festgesetzte Schenkungsteuer betrug im Mittel 39.600 Euro pro Fall.
43,9% der steuerpflichtigen Erwerbe entfielen in die Kategorie unter 50.000 Euro. Mit einem Wert von 137 Mio. Euro hatten sie einen Anteil von 3,7% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen. Dagegen fielen nur 8,1% der steuerpflichtigen Erwerbe in die Kategorie von 500.000 Euro und mehr. Mit einem Gesamtwert von 2,31 Mrd. Euro hatten sie einen Anteil von 63,2% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen.
Pressemeldung von LSN