Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Wirtschaftshilfen für niedersächsische Unternehmen

Ab heute können niedersächsische Unternehmen und Selbstständige, die wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unter besonders hohen Energiekostensteigerungen leiden, Wirtschaftshilfen bei der NBank beantragen – diesmal unter verbesserten Voraussetzungen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Die konstant hohen Energiekosten bereiten der niedersächsischen Wirtschaft weiterhin Schwierigkeiten. Mit der Neuauflage der Wirtschaftshilfen und der Weiterentwicklung der Antragsvoraussetzungen stellen wir sicher, dass niedersächsische Unternehmen, die extrem unter den Energiekostensteigerungen leiden, nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten.“

Gegenüber dem ersten Durchlauf der Wirtschaftshilfen für das Jahr 2022 gibt es nun folgende Änderungen, um passgenau zu unterstützen:

  • Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Gewerbetreibende, sondern auch Unternehmen und Selbstständige mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Statt der strengen Definition für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der EU (maximal 250 Beschäftigte und ein Umsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro) sind nun Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten antragsberechtigt.
  • Als Bedürftigkeitskriterium wird künftig ein über eine betriebswirtschaftliche Auswertung nachgewiesenes negatives Betriebsergebnis herangezogen. Die Gesamtausgaben für Energie müssen um mehr als 2.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni liegen. In der ersten Förderrunde lag die Bagatellgrenze noch bei 3.000 Euro.
  • Höchstbeträge der Billigkeitsleistung werden auf die beihilferechtlich zulässigen Obergrenzen angehoben, das heißt: gewerbliche Unternehmen können bis zu zwei Millionen Euro erhalten, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei und Aquakultur bis zu 300.000 Euro und land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis zu 250.000 Euro.
  • Es wird keine Abschlagzahlungen mehr geben, stattdessen erfolgt nun eine vollständige Auszahlung nach Antragsprüfung.

 

Leistungsgrundlage

Der Ausgabenanstieg für Energie von Januar bis Juni 2023 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden. Mit Blick auf die Bagatellgrenze von 2.000 Euro ist die Erstattungssumme dementsprechend mindestens 1.600 Euro.

Lies: „Durch den erleichterten Zugang, der gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Mittelstand und Handwerk erarbeitet wurde, greifen wir besonders hart getroffenen Unternehmen unter die Arme, damit sie sich bald den weiteren Herausforderungen wie Innovation, Transformation oder Digitalisierung widmen können. Unsere Aufgabe ist es, zielgenau anzusetzen und die niedersächsischen Unternehmen da zu unterstützen, wo sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Dafür steht ein Budget von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, das von Bund und Land gemeinsam finanziert wird.“

Die Wirtschaftshilfen können vom heutigen 16. August bis einschließlich 30. Oktober beantragt werden.

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank: „Auf der Website der NBank können Unternehmen über einen Fördercheck schnell und einfach prüfen, ob die grundsätzlichen Förderbedingungen erfüllt sind. Darüber hinaus stellen wir einen ausführlichen Katalog mit Antworten auf häufige Fragen bereit und stehen mit unserer Förderberatung zur Verfügung.“

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung