Weiterhin im Dienst der gütlichen Einigung

Weiterhin im Dienst der gütlichen Einigung
Freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit (v.li.): Jan Frerichs aus dem Geschäftsbereich Recht der Handwerkskammer Oldenburg, Dr. Gerhard Kircher als Vorsitzender der Bauschlichtungsstelle und Kammer-Hauptgeschäftsführer Heiko Henke. Foto: Torsten Heidemann / Handwerkskammer Oldenburg

Weiterhin im Dienst der gütlichen Einigung

Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Oldenburg behält ihren Vorsitzenden Dr. Gerhard Kircher. Die Kommission kann bei Streitigkeiten von Bauherren und Unternehmen angerufen werden.

Oldenburg. Dr. Gerhard Kircher wird für weitere drei Jahre die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Oldenburg leiten. Hauptgeschäftsführer Heiko Henke nahm die Bestellung Kirchers vor und lobte den Einsatz des ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichtes Oldenburg. „Er füllt den Gedanken der gütlichen Einigung mit Leben – und das nun schon seit 14 Jahren“, sagte Henke.

Die Bauschlichtungsstelle kann in Streitfällen von den beteiligten Bauherren und Unternehmen angerufen werden und hat die Aufgabe, auf eine einvernehmliche Regelung der Meinungsverschiedenheiten hinzuwirken. Kircher konkretisiert: „Mit der schnellen und kostengünstigen Schlichtungsmöglichkeit soll zur Entlastung der Gerichte beigetragen werden, indem Klagen vermieden und in unbürokratischer Weise Meinungsverschiedenheiten bei bauhandwerklichen Leistungen beigelegt werden.“

Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig. Mit ihrer Zustimmung dokumentieren die Beteiligten ihre grundsätzliche Einigungsbereitschaft. Für die Schlichtung gibt es eine flexible Verfahrensordnung. Die Kommission kann Verhandlungen beispielsweise auf der Baustelle stattfinden lassen, um vor Ort unmittelbar über den Streitfall zu verhandeln.

„In der Regel wird ein Vergleich angestrebt. Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt der Gerichtsweg offen“, ergänzt Jan Frerichs aus dem Geschäftsbereich Recht der Handwerkskammer. Wünschen beide Seiten eine verbindliche Entscheidung, kann die Schlichtungsstelle auch als Schiedsgericht tätig werden, deren Schiedsspruch ebenso bindend ist wie ein Gerichtsurteil. Die Bauschlichtungsstelle als eine von der Handwerkskammer unabhängige Einrichtung ist vom niedersächsischen Justizministerium als Gütestelle im Sinne der Zivilprozessordnung anerkannt.

Pressemeldung von  HWK Oldenburg