Neues Förderprogramm für Prozesswärmeerzeugung aus Holz

Attraktive Förderung für Prozesswärmeerzeugung möglichFür Holzkessel zur Erzeugung von Prozesswärme kann eine Förderung als KfW-Kredit oder als Zuschuss des BAFA gewährt werden. Alle Holzkessel, die auch im MAP förderfähig sind, können gefördert werden.
Attraktive Förderung für Prozesswärmeerzeugung möglichFür Holzkessel zur Erzeugung von Prozesswärme kann eine Förderung als KfW-Kredit oder als Zuschuss des BAFA gewährt werden. Alle Holzkessel, die auch im MAP förderfähig sind, können gefördert werden.

Neues Förderprogramm für Prozesswärmeerzeugung aus Holz

Seit Januar 2019 gilt ein neues Förderprogramm für Holzkessel, die mindestens 50 Prozent Prozesswärme erzeugen. Die Förderung kann mit einem Kredit der KfW oder mit einem Zuschuss des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen.

Die moderne Holzenergie auf Basis von Pellets oder Hackschnitzeln bietet ein breites Einsatzspektrum und eignet sich hervorragend für die Erzeugung von Prozesswärme. Dafür ist ein Rohrbündelwärmeüberträger oder Rohrbündelwärmetauscher erforderlich.

Für Holzkessel mit einer Prozesswärmeerzeugung von mindestens 50 Prozent gibt es seit Januar 2019 das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“. Wahlweise kann die Förderung über einen Kredit der KfW über das Programm 295 oder über einen Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.

 

Das neue Förderprogramm für die Erzeugung von Prozesswärme aus Holz

Aufgrund der Neustrukturierung der Förderprogramme zur Prozesswärmeerzeugung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie können seit Januar 2019 Holzkessel mit einer Prozesswärmeerzeugung von mindestens 50 Prozent gefördert werden.

Von der verbesserten Förderung profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Investitions- und Tilgungszuschüsse von 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten, sowie größere Unternehmen, die eine Förderung von 45 Prozent erhalten. Die gesamten Investitionskosten sind beim Ersatz oder der Ergänzung eines konventionellen Wärmeerzeugers, bei Deminimis-Beihilfen bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren sowie bei Solaranlagen förderfähig.

Bei anderen Vorhaben beschränkt sich die Förderung auf die Investitionsmehrkosten. Pro Vorhaben liegt die Förderung bei maximal 10 Millionen Euro. Eine Kumulierung mit anderen Förderungen für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.

 

Rohrbündelwärmeüberträger zur Prozesswärmenutzung

Für die Prozesswärmenutzung werden Rohrbündelwärmeüberträger benötigt, die auch als Rohrbündelwärmetauscher bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um technische Apparate, die Wärmeenergie von einem Medium auf ein weiteres Medium übertragen. Die Bezeichnung Rohrbündelwärmetauscher ist zwar weit verbreitet, doch ist sie irreführend, da die Wärme von einem heißen zu einem kalten Medium nur übertragen, aber nicht getauscht werden kann.

Die Wärmeübertragung erfolgt indirekt durch Wände. Die beiden Medien sind voneinander getrennt und werden bei der Wärmeübertragung nicht vermischt. Ein Rohrbündelwärmeüberträger ist ein Hohlzylinder aus Stahlblech, in dem sich zahlreiche Rohre mit einer geringen Nennweite befinden. Das erste Medium strömt durch den Blechzylinder, das zweite durch die Rohre. Während das heiße Medium abkühlt, wird das kalte aufgeheizt. Abhängig von der Betriebsweise und Strömungsrichtung werden verschiedene Rohrbündelwärmetauscher unterschieden.

Der Gegenstromkuperator gewährleistet die beste Wärmeübertragung, während die Wärmeübertragung beim Gleichstromkuperator am schlechtesten ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier. 

 

Kessel und Kosten, für die eine Förderung gewährt werden kann

Alle Holzkessel, die auch im MAP gefördert werden können, sind förderfähig. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss geprüft werden, ob der Brennwert genutzt werden kann. Eine Bestätigung des Unternehmens ist erforderlich. Ein Abgaswärmetauscher muss für Holzkessel ab 100 kW installiert werden. Neben dem Wärmeerzeuger können zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher gefördert werden.

Eine Förderung von Mess- und Datenerfassungseinrichtungen ist möglich, wenn sie zur Ertragsüberwachung und zur Fehlererkennung dienen. Als Nebenkosten sind Planungskosten, Machbarkeitsabschätzungen, Installationskosten sowie Baumaßnahmen zur Aufstellung und Einrichtung der Anlage bis zu einem Anteil von 30 Prozent an den gesamten Investitionskosten förderfähig.

Sind Sie an der Förderung für die Prozesswärmeerzeugung und an einem Rohrbündelwärmeüberträger interessiert, dürfen Sie mit der Baumaßnahme erst dann beginnen, wenn eine Zusage der KfW oder des BAFA vorliegt. Sie sollten einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Fazit: Attraktive Förderung für Prozesswärmeerzeugung möglich

Für Holzkessel zur Erzeugung von Prozesswärme kann eine Förderung als KfW-Kredit oder als Zuschuss des BAFA gewährt werden. Alle Holzkessel, die auch im MAP förderfähig sind, können gefördert werden. Für die Prozesswärmenutzung ist ein Rohrbündelwärmetauscher erforderlich. Um die Förderung zu erhalten, dürfen Sie mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn Sie die Zusage von KfW oder BAFA erhalten haben.