Baukindergeld – der Ratgeber – Was wie wo?

Das Baukindergeld hat einen Vorläufer. Zwischen 1995 und Ende 2005 konnten Eigentümer die so genannte Eigenheimzulage beantragen. Damit subventionierte der Bund acht Jahre lang selbst genutztes Wohneigentum. Neben der Laufzeit liegt der Unterschied darin, dass die Eigenheimzulage unabhängig von Kindern verteilt wurde.
Das Baukindergeld hat einen Vorläufer. Zwischen 1995 und Ende 2005 konnten Eigentümer die so genannte Eigenheimzulage beantragen. Damit subventionierte der Bund acht Jahre lang selbst genutztes Wohneigentum. Neben der Laufzeit liegt der Unterschied darin, dass die Eigenheimzulage unabhängig von Kindern verteilt wurde.

Baukindergeld – der Ratgeber – Was wie wo?

Viele Familien oder gar Alleinerziehende, die in die eigenen vier Wände einziehen, müssen mit jedem Cent rechnen. Nicht zuletzt die vielen Baunebenkosten machen das Bauen heute häufig teurer, als man zunächst erwartet hat. Wäre es da nicht hilfreich, wenn es ein Zubrot gäbe, mit dem man die Finanzierung der eigenen Immobilie leichter stemmen könnte?

Und in der Tat: Vater Staat gewährt mit dem Baukindergeld Familien und Alleinerziehenden eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Viele Baufinanzierungs Vergleich Seiten befassen sich bereits damit , doch alle Interessenten sollten sich sputen und ihre Voraussetzungen schleunigst prüfen. Denn der Topf hat auch einen Deckel.

 

Erstes selbst genutztes Wohneigentum förderfähig

Mit dem neuen Förderinstrument will die Bundesregierung Familien und Alleinstehenden mit Kindern beim erstmaligen Bauen oder Kaufen einer selbstgenutzten Immobilie unter die Arme greifen. Leider profitiert nicht jeder Bauherr davon. Bestimmte Voraussetzungen und Fristen müssen erfüllt sein. Wichtig ist, dass erstens der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung für das Eigenheim zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 datiert.

Zweitens muss an dem Tag, an dem der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt wurde, das neue Eigenheim die einzige Wohnimmobilie der Antragsteller sein – und im Übrigen auch die erste. Wer als Bauherr zum Beispiel in der Vergangenheit das Glück hatte, eine Wohnung zu erben, hat beim Baukindergeld Pech und geht leer aus. Drittens kann der Antrag für die Förderung erst nach dem Bezug des Eigenheims gestellt werden, nicht aber später als drei Monate nach dem Einzug.

 

Zu versteuerndes Einkommen markiert Obergrenzen

Förderwillige müssen Anträge an die staatliche Förderbank KfW richten. Die gewährt privaten Bauherren sonst Kredite für energieeffizientes oder altersgerechtes Bauen. Die Antragstellung funktioniert ganz bequem online im Zuschussportal der KfW. Ob die KfW die Zuzahlung für das Eigenheim jedoch bewilligt, hängt in jedem Haushalt von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens ab.

Dieses darf 75.000 Euro nicht überschreiten. Jedes Kind bringt noch einem Freibetrag von 15.000 Euro, so dass die Höchstgrenze einer Familie mit zwei Kindern bei 105.000 Euro im Jahr liegt. Für die Berechnung legt die KfW das Durchschnittseinkommen der beiden letzten Vorjahre vor dem Antrag zugrunde.

 

Geldsegen nur bei Kindergeldberechtigung

Die KfW berücksichtigt nur Kinder, die noch kindergeldberechtigt sind, und zum Haushalt gehören. Wenn etwa der Filius mit 19 Jahren einen Lehrberuf abgeschlossen hat und jetzt als Geselle sein eigenes Einkommen nach Hause bringt, zählt er nicht mehr mit. Dann kann sich der Antrag nur auf die Kinder stützen, die noch in der Schullaufbahn oder im Studium stecken. Die Förderbank schüttet pro kindergeldberechtigtem Kind zehn Jahre lang einen jährlichen Betrag von 1.200 Euro aus. Bei zwei Kindern erreicht der Geldsegen insgesamt die stattliche Höhe von 24.000 Euro.

 

Abgewandelte Eigenheimzulage

Das Baukindergeld hat einen Vorläufer. Zwischen 1995 und Ende 2005 konnten Eigentümer die so genannte Eigenheimzulage beantragen. Damit subventionierte der Bund acht Jahre lang selbst genutztes Wohneigentum. Neben der Laufzeit liegt der Unterschied darin, dass die Eigenheimzulage unabhängig von Kindern verteilt wurde.

So wie heute ging es der Politik seinerzeit auch darum, die Eigenheim-Quote in Deutschland, dem Land der Mieter, zu erhöhen. Kritiker bemängelten schon damals, dass die Förderung von der Bauwirtschaft schlicht eingepreist werde und damit die Preise beim Bauen anheize. Für den einzelnen Bauherrn ist dieser Einwand jedoch nicht relevant.

 

Antragsfrist nicht versäumen

Wer alle Voraussetzungen für eine Förderung mit dem Baukindergeld erfüllt, sollte mit dem Antrag nicht mehr lange warten. Der Bundesfinanzminister hat nämlich auf den Fördertopf einen Deckel gesetzt. Wenn die vom Bund bereit gestellten Mittel erschöpft sind, laufen weitere Anträge ins Leere. Bauwillige sollten allerdings beachten, dass das Baukindergeld nicht in die Planung der Baufinanzierung einfließen kann. Denn die muss sinnvollerweise vor dem Kauf oder dem Bauantrag festgezurrt werden. Gleichwohl hilft der Zuschuss enorm dabei, das Baudarlehen anschließend abzutragen.