IHK informiert über neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Oldenburg. Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf. Unternehmen soll es eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ermöglichen.
In einer Veranstaltung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) am Donnerstag, 19. März 2020 in Oldenburg informieren Experten der Agentur für Arbeit, der Ausländerbehörde der Stadt Oldenburg und der IHK über die wesentlichen Neuerungen.
Es geht unter anderem um folgende Fragen: Wer ist Fachkraft im Sinne des Gesetzes? Wie funktioniert das Verfahren zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland? Wie werden im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkannt? Wie verläuft das (beschleunigte) Verfahren zur Visumserteilung?
Online-Anmeldung: www.ihk-oldenburg.de/event/161134031
Quelle: Pressemeldung Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer