IHK informiert: Auch in Corona-Zeiten kein Anspruch auf „Hitzefrei“

IHK informiert: Auch in Corona-Zeiten kein Anspruch auf „Hitzefrei“

 IHK informiert: Auch in Corona-Zeiten kein Anspruch auf „Hitzefrei“

Für die nächsten Tage sind Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius angekündigt. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zu Hause und arbeiten in der sonst üblichen Haupturlaubszeit. Ein gesetzlich vorgesehenes „Hitzefrei“ an heißen Tagen gibt es aber nicht.

„Das Gesetz sieht Sonderregelungen nur für Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer vor. Der Großteil der arbeitenden Bevölkerung muss sich hingegen mit den klimatischen Gegebenheiten arrangieren“, erklärt IHK-Jurist Robert Alferink.

Abhängig davon, ob die Tätigkeit im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet, müssen ab bestimmten Temperaturen aber jeweils Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres Arbeiten bei den aktuellen Temperaturen zu ermöglichen. Dies können zum Beispiel die Bereitstellung von Getränken, Sonnensegel über Baustellen oder angepasste Arbeitszeiten sein.

Einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Arbeiten bei hohen Temperaturen sowie hilfreiche Maßnahmen zum Schutz vor Hitze hat die IHK in einem Merkblatt zusammengestellt. Es ist abrufbar unter www.osnabrueck.ihk24.de

Quelle: Pressemeldung IHK Osnabrück