Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallpflicht ab 21. Mai 2021

Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallpflicht ab 21. Mai 2021

Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallpflicht ab 21. Mai 2021

Das Geflügel im Landkreis Leer darf ab Freitag wieder nach draußen. Die Aufstallpflicht wird zum 21. Mai 2021 aufgehoben, teilt der Landkreis Leer mit. Seit Mitte November 2020 durften die Tiere zum Schutz vor der Geflügelpest nur in Ställen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden.

Durch den Vogelzug nimmt die Anzahl der Wildgänse in den betroffenen Gebieten mittlerweile erkennbar ab. Auch werden dem Veterinäramt weniger Kadaverfunde und erkrankte Vögel gemeldet. Das frühlingshafte Wetter führt zudem dazu, dass die Überlebenschance der Geflügelpest-Viren sinkt. Die Gefahr einer Übertragung der Geflügelpest aus der Wildvogelpopulation in Bestände wurde daher durch das Friedrich-Löffler-Institut für Gesamt-Deutschland als mäßig eingestuft.

Seitens der Kreisverwaltung wird trotzdem darauf hingewiesen, dass weiterhin eine große Vorsicht geboten ist. Biosicherheitsmaßnahmen in Ställen sollten unbedingt regelmäßig überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Außerdem ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Jahren vor allem im Zeitraum zwischen Weihnachten und Ostern erneut zu einem Geflügelpest-Geschehen kommen kann. Geflügelhalter sollten daher bereits schon jetzt entsprechende Vorkehrungen für eine dann möglicherweise erforderliche Aufstallung ihrer Tiere treffen. Bei Rückfragen zur Umsetzung steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-leer.de/Tierkrankheiten-Tierseuchen.

Quelle Pressemeldung von  Landkreis Leer