Corona-Testpflicht für landwirtschaftliche Betriebe
Landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Leer, die zeitweise Erntehelferinnen und Erntehelfer einsetzen, unterliegen ab Pfingstmontag einer Testpflicht. Diese gilt für alle Beschäftigten in einem Unternehmen. Der Landkreis Leer regelt die Testpflicht in einer Allgemeinverfügung, die an diesem Sonnabend in den hiesigen Tageszeitungen erscheinen wird und am kommenden Montag in Kraft tritt. Sie gilt zunächst bis zum 30. Juni.
Die Unternehmen dürfen in dieser Zeit nur Arbeitskräfte beschäftigen, die regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden: einmal bei ihrer ersten Ankunft im Betrieb und anschließend mindestens zweimal pro Woche. Das Ergebnis muss negativ sein.
Ausnahmen von der Testpflicht gibt es für Personen, die vollständig geimpft oder nach einer Corona-Infektion genesen sind.
Der Landkreis Leer setzt damit eine Vorgabe des Landes Niedersachsens um, das dieses Vorgehen landesweit einheitlich angeordnet hat.
Quelle Pressemeldung von Landkreis Leer