6 Monate Brexit: Unternehmen klagen über Zollbürokratie und hohe Frachtraten
Der Brexit hemmt die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Norddeutschland und dem Vereinigten Königreich. Trotz der Post-Brexit-Regeln des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) wird der Handel durch erforderliche Zollanmeldungen und -kontrollen deutlich geschwächt. Das ergab eine aktuelle Umfrage bei norddeutschen Unternehmen. 37 Prozent der Befragten haben das UK-Geschäft seit dem 1. Januar 2021 reduziert oder vorrübergehend eingestellt, um die wirtschaftlichen Entwicklungen abzuwarten. Eine Verbesserung ist nicht in Sicht. 46 Prozent erwarten auch in den kommenden 12 Monaten keine Erholung des UK-Geschäfts.
Die größten Belastungen sind die neu entstandenen Handelshemmnisse in Form von Zollformalitäten und gestiegenen Frachtraten. Steigende Rohstoffpreise, zunehmende regulatorische Unterschiede bei Produktstandards sowie Rechtsunsicherheiten beim Abschluss von Verträgen und Forderungsvollstreckung behindern die norddeutsche Wirtschaft zudem im UK-Geschäft. „Die traditionell eng mit dem Vereinigten Königreich verbundene norddeutsche Wirtschaft hat durch den Brexit bereits seit dem Neujahrstag 2021 massive Einschnitte im gegenseitigen Warenverkehr gespürt“, so Prof. Norbert Aust, Vorsitzender der IHK Nord. „Um die UK-Geschäfte wieder auf eine verlässliche Basis zu stellen, braucht es weiterhin eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Verwaltung. Entscheidend ist eine verstärkte Kommunikation der Inhalte des Abkommens. Nur so können Unternehmen von den Regeln profitieren und die Wirtschaftsbeziehungen unter den gegebenen Bedinungen optimal wieder aufnehmen. Nur wenige Unternehmen im Norden nutzen die TCA-Vorteile aktiv.“
Die norddeutsche Wirtschaft fordert, Zollverfahren und Kontrollen so schlank wie möglich zu halten. So können gewachsene Lieferketten geschützt und neue Geschäftsbeziehungen gefördert werden. Zusätzlich zu den TCA-Regelungen zur Aufrechterhaltung des Warenverkehrs bedarf es einer inhaltlichen Ausweitung des Abkommens. Insbesondere sollte ein Auseinanderdriften bei Markzugangsfragen verhindert werden. Unterschiedliche Produktstandards, z. B. bei der CE-Kennzeichnung, machen den Warenaustausch auf Dauer unattraktiv. Auch sollten Zulassungsverfahren für besonders überwachte Produkte vergleichbaren Vorgaben folgen. Doppelbelastungen durch Konformitätsverfahren in beiden Zielmärkten sollten durch das Prinzip gegenseitiger Anerkennung auf Grundlage gleicher Standards vermieden werden.
Quelle Pressemeldung von IHK Nord