Haushaltsplanentwurf 2022/2023: Rechnungshof mahnt strukturelle Entlastung des Landeshaushalts an

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Haushaltsplanentwurf 2022/2023: Rechnungshof mahnt strukturelle Entlastung des Landeshaushalts an

„Die Landesregierung wird nicht weiterhin auf eine umfassende Aufgabenkritik mit dem Ziel einer strukturellen Entlastung des Haushalts verzichten können, wenn sie Niedersachsen für künftige Herausforderungen und künftige Krisen wappnen will“, so heute der Vizepräsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Thomas Senftleben, im Haushaltsausschuss des Landtages. „Es bleibt somit unser Appell, mit dieser anspruchsvollen Aufgabe so bald wie möglich zu beginnen. Am besten noch in dieser Legislatur, aber zumindest sogleich zu Beginn der neuen!“, so der Vizepräsident weiter. „Unabhängig davon“ betonte Vizepräsident Senftleben im Rahmen der Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf der Landesregierung, „sehen wir im vorgelegten Haushaltsplanentwurf bereits erste Schritte in die richtige Richtung.“ Der Rechnungshof habe allerdings Bedenken, ob der damit eingeschlagene Konsolidierungskurs ausreichen wird.

Sicher sei, dass die von der Landesregierung zum Haushaltsausgleich eingesetzten Einmaleffekte – wie z. B. die vollständige Abschmelzung der Allgemeinen Rücklage bis zum Ende des Jahres 2025 – nicht dauerhaft zur Verfügung stehen werden. Der Rechnungshof warne in diesem Zusammenhang davor, sich mittelfristig allein auf die Erwartung künftigen Wirtschaftswachstums und sich daraus ergebenden steigenden Einnahmen zu verlassen. Stärkung der Krisenresilienz des Landes erforderlich Zur Stärkung der eigenen Krisenresilienz müsse das Land weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen einleiten. Aktuelle Ausgaben müssten grundlegend auf ihren Bedarf überprüft, Fehlanreize behoben und die dazu bestehenden Instrumente – insbesondere Aufgabenkritik und Bedarfsanalysen -konsequent eingesetzt werden.

Aus Sicht des Rechnungshofs sollte sich das Land dabei auf wichtige Zukunftsfelder, wie z. B. die Digitalisierung, konzentrieren. Darüber hinaus sollten konsumtive Ausgaben verstärkt zugunsten von investiven Ausgaben mit Zukunftswirkung verlagert werden. Schuldenbremse unverzichtbar Kritik an der Schuldenbremse trat Vizepräsident Senftleben mit deutlichen Worten entgegen. „Wir stellen immer wieder fest, dass das verfassungsrechtlich verankerte Verschuldungsverbot als Sündenbock für mangelnde Investitionen vorgeschoben wird.

Dabei ist es nicht die Schuldenbremse, die Investitionen verhindert. Es ist Aufgabe der Politik, die nötigen Prioritäten zu setzen und auf diese Art und Weise die wichtigen und notwendigen Investitionen zu finanzieren.“ Zum anderen werde häufig ausgeblendet, dass ein hoher Schuldenstand eine schwere Hypothek für künftige Generationen darstelle, deren Handlungsspielräume – auch für nötige Investitionen – schon bei einer nur geringen Zinssteigerung schnell drastisch eingeschränkt würden. Die Schuldenbremse bleibe somit ein Anker für tragfähige Haushalte.

Zum Hintergrund:

Der Landesrechnungshof ist weder Teil der Exekutive, der Judikative noch der Legislative. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof ist ausschließlich der externen Finanzkontrolle verpflichtet und hat keinen politischen Auftrag. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Landesrechnungshof