IHK Niedersachsen hält 2G-Modell im niedersächsischen Einzelhandel für bedenklich

IHK Niedersachsen hält 2G-Modell im niedersächsischen Einzelhandel für bedenklich

IHK Niedersachsen hält 2G-Modell im niedersächsischen Einzelhandel für bedenklich

Der Ruf nach Kontaktbeschränkungen bei steigenden Infektionszahlen ist verständlich und auch nachvollziehbar. Kritisch aus Sicht der niedersächsischen Wirtschaft ist jedoch die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel – zumal sich gezeigt hat, dass die Branche nicht der Treiber der Infektion war und ist. Die Einführung der 2G-Regel mitten im Weihnachtsgeschäft kommt für den ohnehin schon gebeutelten Einzelhandel zur Unzeit. Neben praktischen Fragen, wie die Kontrolle der 2G-Nachweise vor Ort oder wie dies personell und finanziell gestemmt werden soll, sind die Auswirkungen der Einführung der 2G-Regel schon jetzt absehbar: eine noch stärkere Verlagerung des stationären Handels in den Onlinehandel und zugleich Umsatzeinbußen auch für innenstadtrelevante Branchen wie Gastronomie und andere Dienstleister. Dies hat auch negative Effekte für die Attraktivität der Innenstädte.

Sollte die Einführung der 2G-Regelung für den Einzelhandel in Niedersachsen nicht vermeidbar sein, dann muss diese aus Sicht der IHK Niedersachsen praxistauglich, pragmatisch und mit einem gewissen Vorlauf zur Umsetzung versehen sein. Es sollte dem Einzelhandel erlaubt werden, die Kontrolle am Einlass nur stichprobenartig durchzuführen – und zwar sowohl in digitaler Form als auch durch Vorlage der Impfbescheinigung. Auch wären Ausnahmeregelungen für Kinder, die über die Schulen getestet werden, hilfreich.

Insbesondere sollte es auch eine klare, eindeutige und nicht zu eng gefasste Definition der Betriebe des täglichen Grundbedarfs geben. Diskussionen hierüber wären für den Handel kontraproduktiv.

Quelle Pressemeldung von  IHK Niedersachsen