„Insgesamt ist es nachvollziehbar, dass das Land anlässlich der steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen sowie der sich immer schneller ausbreitenden Omikron-Variante wieder zu vorsichtigeren Maßnahmen greift. Es ist auch im Sinne der Wirtschaft, die Infektionslage unter Kontrolle zu bringen, um wieder langfristigere Planungsperspektive zu bekommen und nicht ständig auf Sicht zu fahren. Die aktuelle Verordnung geht allerdings über die jüngste Beschlusslage des Bundes hinaus und führt daher zu großem Unverständnis bei unseren Mitgliedsunternehmen“, kommentiert Birgit Stehl, IHKN Hauptgeschäftsführerin, die heute vorgestellte, niedersächsische Verordnung.
In erster Linie beanstandet die IHKN, dass entgegen der Pressemitteilung des Landes vor wenigen Tagen und dem MPK-Beschluss vom letzten Donnerstag „2G im Einzelhandel“ bereits ab Warnstufe 1 gelten soll. „Auch das Ausrufen der verschärften Warnstufe 3 von den Feiertagen bis nach Sylvester – die insbesondere die Veranstaltungsbranche und Diskotheken zusätzlich belasten wird –, ohne Gewissheit zu haben, ob die Infektionszahlen das rechtfertigen werden, mag sicherlich vorausschauend und gut gemeint sein. Führt aber dazu, dass das Vertrauen der niedersächsischen Wirtschaft in die noch vor Kurzem getätigten bundes- oder landespolitischen Aussagen schwindet,“ so Stehl weiter.
Für große Unsicherheit sorgt zudem die in der Verordnung vorgesehene 2G-Pflicht für „dienstleistende Personen“ im Handel, weiß IHKN Handelssprecherin Kathrin Wiellowicz. Hier wünscht sich die Branche eine zügige Klarstellung, dass damit nicht das Personal im Einzelhandelsgeschäft gemeint ist. „Denn sonst würde sich auch diese Regelung über die Bundesvorgaben, nämlich 3G am Arbeitsplatz nach Infektionsschutzgesetz, hinwegsetzen,“ so Wiellowicz.
Zumindest in einem Punkt sei die Verordnung der Wirtschaft aber auch entgegengekommen. So soll die zunächst vorgesehene FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte im Handel aus der Verordnung gestrichen werden. Laut IHKN sei dies nur konsequent, da der Handel in den vergangenen Monaten intensiv in entsprechende Schutzvorkehrungen, z.B. über Plexiglasscheiben an den Kassen, investiert hätte. Wichtig wäre aber auch gewesen, dem Handel einen adäquaten Vorlauf zwischen Erlass und Inkrafttreten der Verordnung zuzugestehen, kritisiert Wiellowicz. „Eine Verordnung, die am Freitag vorgestellt wird, am Sonntag in Kraft tritt und am Montag umgesetzt sein soll – das bringt viele Händler nicht nur vor große Umsetzungsprobleme, sondern wird auch Kunden verwirren und im schlechtesten Fall verärgert umkehren lassen, weil sie ihren Impfnachweis womöglich nicht dabei haben,“ äußert sich die Handelssprecherin besorgt.
Quelle Pressemeldung von IHK Niedersachsen
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