380-kV-Freileitung von Conneforde nach Elsfleth/West

380-kV-Freileitung von Conneforde nach Elsfleth/West

380-kV-Freileitung von Conneforde nach Elsfleth/West

Die TenneT TSO GmbH plant eine Netzverstärkung und einen Netzausbau zwischen Conneforde, Elsfleth/West und Sottrum. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Stromtragfähigkeit innerhalb Niedersachsens.

Das Projekt P119 mit den Maßnahmen M90 „Conneforde -Elsfleth/West mit Anschluss Huntorf“ und M535 „Elsfleth/West – Abzweig Blockland – Samtgemeinde Sottrum“ wurde von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals im Netzentwicklungsplan (NEP) 2019-2030 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Die Maßnahmen sind als Vorhaben 56 seit 2021 im Bundesbedarfsplangesetz enthalten, womit die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt wurde. Gleichzeitig wurde mit diesem Gesetz auch abschließend geregelt, dass die Leitung durchgehend als Freileitung zu errichten ist.

Im Rahmen der Maßnahmen M90 und M535 soll die bestehende 220-kV-Leitung von Conneforde über Elsfleth West nach Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung mit einer Stromtragfähigkeit von 4000 A je Stromkreis ersetzt werden. Die neue Leitung kann deutlich mehr Strom übertragen als die bestehende Verbindung.

Für die Maßnahme M 90 ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems für die raumordnerische Abstimmung zuständig, für die Maßnahme M 535 liegt die Zuständigkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.

Der erste Verfahrensschritt

Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens (Planfeststellungsverfahren) werden in einem Raumordnungsverfahren alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und Vereinigungen sowie der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin
beurteilt.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Gemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen zu einer Telefon-/Videokonferenz eingeladen.

In diesem Termin wurde zunächst die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens besprochen. TenneT TSO GmbH hat ausgehend von der bestehenden 220-kV-Leitung in mehreren Trassenabschnitten räumliche Alternativen erarbeitet, um Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu minimieren. Beispielsweise wurden in den Bereichen Bekhausen (Gemeinde Rastede, Landkreis Ammerland) und Großenmeer (Gemeinde Ovelgönne, Landkreis Wesermarsch) Alternativen entwickelt, die eine Bündelung/Parellelführung mit anderen vorhandenen Freileitungen ermöglichen. So kann erreicht werden, dass zukünftig nicht mehr an zwei Stellen Freileitungen durch die Landschaft verlaufen.

Für den Fall, dass ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist, wurde in der Telefon-/Videokonferenz der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen besprochen. Dieser ist Grundlage für die von der Vorhabenträgerin bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden. Es wurden auch bereits erste Hinweise zu den im Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) zu betrachtenden Aspekten vorgetragen.

Wie geht es weiter?

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als verfahrensführende Behörde wird die Beiträge aus der Telefon-/Videokonferenz sowie die schriftlich eingehenden Hinweise auswerten. Auf dieser Basis wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zunächst darüber entscheiden, ob für dieses Vorhaben ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist.

Wenn ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist, wird mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens der TenneT TSO GmbH ein „Hausaufgabenheft“ mit auf den Weg gegeben. Darin wird festgelegt, welche Inhalte die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren haben müssen.

Sobald TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren fertig erarbeitet hat, wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems diese auf Vollständigkeit prüfen und dann das Beteiligungsverfahren einleiten. Hier kann sich neben den Kommunen, Fachbehörden und Verbänden auch jede/r Bürger/in zu den Planungen zu Wort melden.

Hintergrund

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren (Raumordnungsverfahren) wird geprüft, wo die Leitungen raum- und umweltverträglich errichtet werden können. An das Raumordnungsverfahren schließen sich später das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Unterlagen der TenneT TSO GmbH, die insbesondere eine Beschreibung des Vorhabens, mögliche Korridorvarianten sowie einen Vorschlag der Vorhabenträgerin für den Untersuchungsrahmen enthalten, sind auf den Internetseiten des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems unter

www.arl-we.niedersachsen.de/CoSo verfügbar.

Quelle Pressemeldung von  Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems