Lieferkettengesetz betrifft auch kleine Betriebe: IHKs informieren am FMO

Lieferkettengesetz betrifft auch kleine Betriebe: IHKs informieren am FMO       

Lieferkettengesetz betrifft auch kleine Betriebe: IHKs informieren am FMO       

Über das Lieferkettengesetz, das ab 1. Januar 2023 gilt, informiert die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen am 21. November 2022 ab 16:00 Uhr am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) in Greven.

Mit dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, wie das deutsche Lieferkettengesetz offiziell heißt, werden Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und die Umwelt auch in ihren globalen Geschäftsprozessen besser zu schützen. Zwar gelten die neuen Sorgfaltspflichten direkt zunächst nur für Unternehmen, die 3.000 Beschäftigte oder mehr haben, ab 2024 jedoch schon für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Zudem, darauf weisen die Außenwirtschaftsexperten der beiden IHKs hin, sind kleine und mittlere Unternehmen von Jahresbeginn an zumindest indirekt ebenfalls betroffen, da größere Unternehmen die Sorgfaltspflichten auf ihre Zulieferer ausweiten.

Der Jurist Dr. Christoph Schork, LL.M., und die Betriebswirtin Dr. Therese Kirsch geben bei der IHK-Veranstaltung einen Überblick über Rechte und Pflichten von Unternehmen in der internationalen Lieferkette und erläutern die Erfordernisse zur Berichterstattung und Dokumentation.

Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenfrei. Anmeldungen sind aufgrund der begrenzten Kapazitäten erforderlich:https://veranstaltungen.osnabrueck.ihk24.de/informationsveranstaltungzumlieferkettengesetzlksg

Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim