Halogenlampen Verbot: der Wechsel zur LED Beleuchtung

Seit dem 01. September 2018 sind somit nicht nur Hersteller, sondern auch Sie als Nutzer betroffen. Ausgenommen sind Leuchtmittel, die ungebündeltes Licht abgeben und einen Effizienzwert von B und höher aufweisen. In Lager- und Produktionshallen, in Büros und öffentlichen Gebäuden betrifft diese Regelung einen Großteil der früher eingesetzten Leuchtmittel.
Seit dem 01. September 2018 sind somit nicht nur Hersteller, sondern auch Sie als Nutzer betroffen. Ausgenommen sind Leuchtmittel, die ungebündeltes Licht abgeben und einen Effizienzwert von B und höher aufweisen. In Lager- und Produktionshallen, in Büros und öffentlichen Gebäuden betrifft diese Regelung einen Großteil der früher eingesetzten Leuchtmittel.

Halogenlampen Verbot: der Wechsel zur LED Beleuchtung

Seit dem 1. September 2018 ist die Herstellung von Halogenlampen verboten. Das Verbot betrifft insbesondere Lampen, die auf der Basis von Halogen betrieben werden und ihr Licht ungebündelt abgeben. Büros und Lagerhallen sowie Produktionsstätten sind besonders betroffen und müssen perspektivisch eine Umrüstung vornehmen.

Die Energiewende und Nachhaltigkeit ist Themen im aktuellen Fokus. Die Basis für das Verbot von Halogenlampen wurde bereits im April 2015 beschlossen und gab somit ausreichend Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten und ein neues Beleuchtungskonzept für das Unternehmen zu entwickeln. Der stetig steigende Energiebedarf setzt voraus, dass dort gespart wird, wo der Verbrauch unkontrolliert in die Höhe schnellt und sich nachteilig auf die Umwelt auswirkt.

 

Welche Lampen sind vom Halogenverbot betroffen?

Wenn Sie trotz bisher vierjähriger Phase der Möglichkeit zur Umstellung immer noch Halogenleuchten nutzen, ist der Zeitpunkt für eine umgehende Umrüstung gekommen. Insbesondere betrifft das Verbot Hochvoltlampen, die in der Energieeffizienz über der Energieklasse B liegen.

Seit dem 01. September 2018 sind somit nicht nur Hersteller, sondern auch Sie als Nutzer betroffen. Ausgenommen sind Leuchtmittel, die ungebündeltes Licht abgeben und einen Effizienzwert von B und höher aufweisen. In Lager- und Produktionshallen, in Büros und öffentlichen Gebäuden betrifft diese Regelung einen Großteil der früher eingesetzten Leuchtmittel. Als Unternehmer kann die Nichteinhaltung des Verbots Konsequenzen nach sich ziehen und dazu führen, dass Sie im Falle einer Anzeige des Verstoßes gegen die Energiesparverordnung in Zukunft mit hohen Bußgeldern rechnen müssen.

 

Müssen alle Lampen sofort ausgetauscht werden?

Im Handel sind trotz Produktionseinstellung nach wie vor Halogenlampen erhältlich. Das irritiert, nachdem das Verbot doch seit Langem im Gespräch und seit vergangenem Jahr in der sechsten und letzten Phase umgesetzt worden ist. Die Vorbereitungszeit auf die Umrüstung ist seit September 2018 vorbei, so dass Sie sich nun mit der Umsetzung beschäftigen und nicht auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt warten sollten.

Da nicht mehr produziert und somit nur noch der Restbestand im Handel angeboten wird, lohnt sich das Warten nicht und führt zwangsläufig dazu, dass Sie in absehbarer Zeit keine Ersatzleuchtmittel in Form von Halogenlampen mehr erhalten. Denken Sie um und stellen sich darauf ein, dass Ihr Beleuchtungskonzept im Unternehmen ein neues Fundament benötigt. Da LED Beleuchtung ohnehin viel sparsamer im Verbrauch und somit deutlich wirtschaftlicher ist, lohnt sich das Festhalten an Ihrer alten Halogenbeleuchtung nicht.

 

Die Vorteile und Kostenamortisierung der Umstellung auf LED Beleuchtung

Auf den ersten Blick sehen Sie sich als Unternehmer in Weser-Ems einem hohen finanziellen Aufwand gegenüber. Natürlich kostet die Umstellung auf LED Beleuchtung Geld, doch bereits wenige Jahre nach der Maßnahme profitieren Sie davon. Es ist ein Fakt, dass LED fünfmal weniger Energie als eine Halogenlampe verbraucht, ohne dass Sie sich mit einer geringeren Lichtausbeute abfinden müssen.

LED Beleuchtung hält bis zu 50.000 Betriebsstunden, während eine konventionelle Halogenlampe lediglich 2.000 Betriebsstunden leuchtet. Das Verbot bringt Ihnen sogar einen Vorteil und schont nicht nur die Umwelt, sondern perspektivisch auch Ihren Geldbeutel. Des Weiteren sind Halogenleuchten heute bedeutend preisgünstiger als zum Zeitpunkt der Markteinführung. Die Umstellung lohnt sich daher schon im ersten Verbrauchsjahr.

Wenn Sie in Weser-Ems mehr über die Vorteile der LED Beleuchtung und der Umrüstung von kostenfressenden Halogenlampen erfahren möchten, erkundigen Sie sich jetzt und nutzen eine Energieberatung!

 

Halogenverbot – die Halogenlampe ist vor dem Aus!

Im gewerblichen Bereich finden hauptsächlich Halogenleuchtmittel im Hochvolt-Bereich Verwendung. Diese sind bereits seit September des vergangenen Jahres verboten und müssen kurzfristig ausgetauscht werden. Anders verhält es sich bei Halogenleuchtmitteln mit einem umweltschonenden Verbrauchswert und einer Einstufung in die Energieeffizienzklassen B und tiefer. Dennoch können Sie davon ausgehen, dass sämtliche Halogenleuchten perspektivisch vom Markt verschwinden und im Handel nicht mehr erhältlich sein werden.