Neubau der Ledabrücke ist genehmigt
Beim Neubau der Ledabrücke in Leer ist eine wichtige Wegmarke erreicht: Der Landkreis Leer hat mit Beschluss vom 28. März 2024 den Plan der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich (NLStBV) für den Ersatzneubau der Ledabrücke festgestellt. Eine Ausfertigung des Beschlusses ist der NLStBV als Vorhabenträgerin an diesem Donnerstag (4. April 2024) durch den Landkreis Leer als Planfeststellungsbehörde überreicht worden. Damit hält die Straßenbaubehörde die Genehmigung für den von ihr geplanten Brückenbau in Händen. Landrat Matthias Groote ist froh, dass der Landkreis dieses komplexe Verfahren abschließen kann. „Die Ledabrücke ist das derzeit wichtigste Straßenbauprojekt im Landkreis Leer, deshalb hatte das Planfeststellungsverfahren bei uns Vorfahrt. Es ist gut, dass wir hier nun einen entscheidenden Schritt weiter sind.“
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss offiziell erteilt ist, muss er allerdings noch öffentlich bekannt gemacht werden. Hierzu werden die Unterlagen ab dem 15. April 2024 für die Dauer von zwei Wochen, also bis einschließlich 29. April 2024, auf der Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-Leer.de/Bekanntmachung/ veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum werden der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen auch in den Kommunen, die von dem geplanten Bauvorhaben in besonderer Weise betroffen sein werden, öffentlich ausgelegt: Das sind die Stadt Leer, die Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn sowie die Samtgemeinde Jümme (für die Gemeinde Detern). Dort können die Unterlagen jeweils in den Rathäusern zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Landkreis Leer wird den Beschluss zudem im Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de (Titel: „Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ledabrücke“) veröffentlichen.
Der Planfeststellungsbeschluss ist die Genehmigung zum Bau einer neuen Ledabrücke im Zuge der Bundesstraße 70 als Ersatz für das bestehende Bauwerk und schließt dabei auch andere Maßnahmen mit ein: Dazu gehören die erforderlichen Anpassungen der Fahrbahnen der B 70 sowie die Umlegung des Breinermoorer Sieltiefs samt Neubau einer Brücke über dieses Tief. Der Beschluss enthält zudem eine wasserrechtliche Erlaubnis; diese ist erforderlich, um für das geplante Einschwimmen der neuen Ledabrücke das Ems-Sperrwerk schließen zu dürfen.
Anlässlich des Planfeststellungsbeschlusses betont Landrat Groote noch einmal die Bedeutung der Ledabrücke: „Sie ist im Landkreis Leer die wichtigste Verbindung zwischen dem nördlichen und dem südlichen Kreisgebiet und schlägt darüber hinaus eine Brücke zwischen Ostfriesland und dem Emsland. Sie verbindet Menschen und sie ermöglich den Transport von Gütern, ist also von enormer Bedeutung für Berufspendler, die heimische Wirtschaft, Schülerinnen und Schüler, den Busverkehr, für den Rettungsdienst, die Feuerwehr, die Polizei, nicht zuletzt für unsere Müllabfuhr. Kurz gesagt: Wir im Landkreis Leer brauchen diese Brücke.“
Pressemeldung von Landkreis Leer