Fahrverbote in Osnabrück unverhältnismäßig – Bundestag und Bundesrat sorgen für Klarheit
Osnabrück 19.03.2019: Die politischen Beschlüsse zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten stoßen in der Wirtschaft auf Zustimmung. „Mögliche Fahrverbote in Osnabrück sind damit endgültig vom Tisch“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Der Bundesrat hatte am Freitag das erst am Vortag vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket passieren lassen.
Generell sollen danach Fahrverbote in der Regel künftig erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten, weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch ohne Fahrverbot erreicht werden könne. Sie sollen damit in weniger belasteten Städten künftig vermieden werden. Hierzu gehört auch Osnabrück, wo an der amtlichen Messstation Schlosswall für das Jahr 2018 ein Durchschnittswert von 41 Mikrogramm gemessen wurde. Im Jahr zuvor hatte er noch bei 44 Mikrogramm gelegen.
Bereits im Dezember 2017 hatte die IHK in einem Positionspapier argumentiert, dass die Verhängung von dauerhaften Fahrverboten für Dieselfahrzeuge keine verhältnismäßige Maßnahme sei. Heute sieht sie sich in dieser Auffassung bestätigt. „Die Verbesserung der Luftqualität ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel“, erklärt Graf. „Die Mobilitätswende muss aber vor allem mit technischen Innovationen und einem reibungslosen Verkehrsfluss einhergehen.“ Dazu zählten zum Beispiel Verbesserungen der Motorentechnik, optimierte Ampelschaltungen und die Elektrifizierung des innerstädtischen ÖPNV.
Quelle: Pressemeldung IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim