Neue Bürokratie bremst EU-Binnenmarkt

"Die neuen bürokratischen Meldepflichten stehen in Widerspruch zu der Idee des freien EU-Binnenmarktes. Der Dokumentationsaufwand kostet viel Zeit und belastet die Betriebe", kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf die EU-Vorgaben.
"Die neuen bürokratischen Meldepflichten stehen in Widerspruch zu der Idee des freien EU-Binnenmarktes. Der Dokumentationsaufwand kostet viel Zeit und belastet die Betriebe", kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf die EU-Vorgaben.

 IHK fordert Änderungen bei Entsendung innerhalb der EU

Osnabrück 10.04.2019: „Wir bewegen uns immer mehr in ein System, bei dem die Inanspruchnahme der EU-Grundfreiheiten nur nach Meldung möglich ist“, erklärte Marius Tollenaere, Director Migrationsrecht bei Fragomen Global LLP.

Er informierte auf der Veranstaltung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim zur Mitarbeiterentsendung ins EU-Ausland. Rund 30 Unternehmensvertreter informierten sich über die immigrations- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie die Meldepflichten, die bei der Ausführung von Arbeiten innerhalb der EU zu beachten sind.

Zuzana Jasenovkava, ebenfalls von Fragomen, beantwortete die Fragen rund um die so genannte A1-Bescheinigung. Dabei handelt es sich um einen Entsendeausweis, der bei jedem beruflichen Auslandseinsatz innerhalb der EU erforderlich ist. Sie dient als Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.

Dabei ist es unerheblich, ob der Auslandseinsatz nur wenige Stunden oder mehrere Wochen dauert und ob es sich um Montagearbeiten, Geschäftsbesprechungen oder nur das Tanken des Dienstwagens handelt. Für jede Dienstfahrt ins EU-Ausland ist die Beantragung der A1-Beschinigung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers erforderlich.

In den meisten EU-Ländern gelten außerdem strenge Meldepflichten. So müssen die Mitarbeiter bei Einsätzen zum Beispiel in Frankreich, Österreich oder Belgien vorab gemeldet werden. Damit verbunden ist eine umfangeiche Dokumentationspflicht u.a. von Arbeitsverträgen und Gehaltsabrechnungen.

Diese müssen von den entsandten Mitarbeitern mitgeführt werden oder einer Kontaktperson im Entsendungsland zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn damit Aufwand verbunden ist, rieten die Referenten den Teilnehmern, die Melde- und Dokumentationspflichten soweit es geht immer zu beachten, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Entsendung unvollständig sein sollten. So zeige man zumindest guten Willen.

„Die neuen bürokratischen Meldepflichten stehen in Widerspruch zu der Idee des freien EU-Binnenmarktes. Der Dokumentationsaufwand kostet viel Zeit und belastet die Betriebe“, kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf die EU-Vorgaben. Wünschenswert wäre aus seiner Sicht mindestens eine Vereinfachung des Verfahrens, etwa durch die Ausstellung von Jahresbescheinigungen. Besser noch sei die Beschränkung der Vorgaben auf kritische Branchen, in denen das Risiko sozialversicherungsrechtlicher Verstöße nachweislich größer ist. „Die jetzt gewählte pauschale Dokumentationspflicht für alle ist die bürokratischste Lösung“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer.

 

Quelle: Pressemeldung Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim