Landesarbeitsgericht Bremen – Schichtzuschläge im Daimler Werk Bremen

„Das Ergebnis ist für beide Seiten ein richtiger und wichtiger Schritt. Damit geht die IG Metall den Weg zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen konsequent weiter“, so Volker Stahmann, Geschäftsführer der IG Metall Bremen.
„Das Ergebnis ist für beide Seiten ein richtiger und wichtiger Schritt. Damit geht die IG Metall den Weg zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen konsequent weiter“, so Volker Stahmann, Geschäftsführer der IG Metall Bremen.

 Einigung über Schichtzuschläge für Daimler Werk Bremen – deutlicher Schwerpunkt auf Entlastung

Das Landesarbeitsgericht Bremen hat am 10. April 2019 der Klage eines Kollegen vom Daimler Werk Bremen, der von der IG Metall Bremen vertreten wurde, Recht gegeben.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die unterschiedliche Bezahlungspraxis von regelmäßiger Nachtarbeit (15% Zuschläge) und unregelmäßiger Nachtarbeit (50% Zuschläge) gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße.

Das Landesarbeitsgericht folgte damit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 2018. Damit waren die über jahrzehntealten Tarifregelungen, die dem heutigen Standard arbeitsmedizinischen Erkenntnissen nicht mehr gerecht werden, nichtig erklärt.

Die IG Metall, die bereits in der vergangenen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie die Forderung nach Angleichung der Schichtzuschläge aufgestellt hatte, sich aber in diesem nicht durchsetzen konnte, nahm nach Verkündung des Urteils die Gespräche mit dem Daimler Werk Bremen wieder auf. Beide Verhandlungspartner waren seither in mehreren Verhandlungsrunden darum bemüht, eine tragfähige tarifliche Lösung zu finden.

Am Donnerstag, 16. Mai 2019, wurde in der abschließenden Verhandlung ein Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten des Daimler Werk Bremen erzielt.

Die Vertragsparteien hatten bis zur heutigen Information der IG Metall Vertrauensleute im Werk Stillschweigen vereinbart. In den folgenden Tagen wird es weitere Informationen und Diskussionen in der Bremer Belegschaft geben. Im Anschluss beschließen die zuständigen Gremien auf beiden Seiten.

 

Die Vereinbarung sieht folgende Eckpunkte vor:

– 25 % Schichtzuschlag pro Stunde (in Geld) für Nachtarbeit in der Zeit zwischen 20.00 Uhr – 06.00 Uhr.

– Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Dauernachtschicht 11 freie Tage pro Jahr.

– Zusätzlich erhalten Beschäftigte in der Wechselschicht 2 freie Tage pro Jahr.

– Der Tarifvertrag soll rückwirkend ab 1. April 2019 in Kraft treten.

– Für die Zeit bis zum 1. April wird Daimler den Beschäftigten, die mittlerweile dem Unternehmen gegenüber Ansprüche geltend gemacht haben, eine Pauschalzahlung anbieten.

– Um die Abdeckung der freien Tage zu gewährleisten, wird ein zusätzlicher Personalpool eingerichtet.

„Das Ergebnis ist für beide Seiten ein richtiger und wichtiger Schritt. Damit geht die IG Metall den Weg zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen konsequent weiter“, so Volker Stahmann, Geschäftsführer der IG Metall Bremen.

 

Quelle: Pressemeldung IG Metall Bremen