Althusmann: „Schnell und unkompliziert Hilfe leisten“
Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf niedersächsische Unternehmen abzumildern, will die Landesregierung kurzfristig Förderprogramme auf den Weg bringen. Bei der NBank wird daher gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet.
Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. In beiden Fällen muss zuvor eine Absicherung durch das Land, etwa durch einen Haftungsfonds, gewährleistet werden. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die sich in bisher ungekannter Weise auf unser gesellschaftliches Leben und unsere Wirtschaft auswirkt. Jetzt ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Lieferengpässe, Stornierungen, ausbleibende Kunden – einige Branchen, etwa Reise, Tourismus und Logistik, sind von der Krise besonders stark betroffen.
Auch die Bereiche Kultur, Events und Messebau kämpfen mit hohen Ertragsausfällen. Der Bund hat bereits Hilfe zugesagt. Wichtig ist daher, dass wir mit Landesprogrammen die Förderlücken schließen und insbesondere jenen Unternehmen zur Seite stehen, die von den angekündigten Bundesprogramme nicht profitieren werden.“
Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden.
Zugute kommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Gefördert werden sollen demnach etwa Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können.
Ebenso Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen. Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung