Adresshandel: Mailings und postalische Werbung in Zeiten der DSGVO

Adresshandel: Mailings und postalische Werbung in Zeiten der DSGVO

Adresshandel: Mailings und postalische Werbung in Zeiten der DSGVO

Die DSGVO hat dem „wilden Adresshandel“ einen Riegel vorgeschoben. Viele Unternehmer in der Weser Ems Region stehen vor der berechtigten Frage, was erlaubt und rechtssicher ist.

Bekannt ist, dass bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung empfindliche Bußgelder drohen. Besonders hart wurden Marketing Agenturen, Druckereien und weitere Unternehmen mit Direktmarketingstrategien getroffen. Ohne Adressen ist die Neukundenakquise nicht möglich. Eine wirklich klare Richtlinie gibt es nicht, sodass viele Unternehmer zwischen den Möglichkeiten und Risiken schwimmen.

 

Was ist mit postalischer Werbung und Mailings?

Das ist durchaus eine berechtigte Frage, die Sie zur Beantwortung aus zwei Perspektiven betrachten sollten. Die DSGVO hat strikte Auflagen für den Umgang mit persönlichen Daten erlassen. Um mit postalischer Werbung und Mailings neue Kunden zu akquirieren, benötigt Ihr Unternehmen Adressen. Auf der einen Seite steht also der Bußgeldkatalog, der Ihnen bei Verstößen gegen die DSGVO existenzbedrohende Strafen beschert. Auf der anderen Seite steht Ihr unternehmerisches Interesse, neue Kunden zu gewinnen und Ihr Unternehmen mit postalischer Werbung und Mailings in den Fokus zu rücken. Der Adresshandel über Lettershop Unternehmen mit dem Zweck der Kundenakquise boomt immer noch, auch wenn der Gesetzgeber hier ein klares Urteil gefällt hat.

 

Risiken beim Adresshandel über Lettershop Unternehmen

Der Erwägungsgrund 47 in der DSGVO stuft Direktmarketing als berechtigtes Interesse für den Handel mit Adressen ein. Doch so sicher sollten Sie sich im Bezug auf eine straffreie Nutzung nicht sein, da der potenzielle Kunde – in diesem Fall die Personen, deren Adressen Sie ohne erteilte Zustimmung verwenden, das „letzte Wort“ haben. Verzichten Sie zugunsten Ihrer Seriosität auf den Adresshandel über Lettershop Unternehmen, die sich mit dem Verkauf der gesammelten Daten nicht im legalen Bereich laut DSGVO bewegen. Wenn Sie Adressen verarbeiten und durch Direktmarketing Kunden gewinnen möchten, kommen Sie im Erstanschreiben immer der Informationspflicht nach, wie Sie an die Daten gelangt sind – wo Sie die Daten erhalten haben. Anderenfalls könnte es zu einer Klage kommen, die mit einem Bußgeld von 20.000 EUR oder mehr endet.

 

Wie kommt man an Adressen, wenn der Kauf illegal ist?

Ehe Sie Direktmarketing starten, sollten Sie die Interessensabwägung vornehmen und alle Schritte schriftlich dokumentieren. Da der Grat zwischen Legalität und Illegalität gerade im Adresshandel sehr schmal ist, lohnt sich der Mehraufwand und schließt aus, dass Sie im Endeffekt juristisch belangt werden. Einige Adresshändler verkaufen ausschließlich veröffentlichte Adressdaten. Doch auch das ist kein Freifahrschein für die Nutzung, wenn diese im Zusammenhang mit postalischer Werbung und anderen Maßnahmen in der Kaltakquise / im Direktmarketing steht. Die DSGVO enthält einige Passagen, die einen verhältnismäßigen Handel mit Adressen zulassen und einen größeren Einschnitt in die Privatsphäre Betroffener ausschließen. Dennoch gehen Sie immer ein Risiko ein, wenn Sie ohne Zustimmung einer Person auf deren Adressdaten mit dem Ziel postalischer Werbung zugreifen.

 

Juristische vs. private Personendaten

Ohne Adresshandel, der Kundengewinnung, die mit postalischer Werbung und mit Mailings erfolgt, würden zahlreiche Branchen in Weser Ems gar nicht mehr existieren. Tipp: Berufen Sie sich bei gekauften Adressen besser ausschließlich auf juristische Personen, da diese vom Schutz der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen sind. Der Kauf und die Nutzung von Daten natürlicher Personen wird streng geahndet und zahlt sich perspektivisch nicht aus. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine juristische Beratung, die Sie in der Region Weser Ems von spezialisierten Rechtsanwälten erhalten. Ob die DSGVO irgendwann wirklich Klarheit schafft, ist bis heute noch nicht absehbar.

 

Fazit: Der große Bußgeldkatalog der DSGVO findet in der Praxis nur selten Anwendung

Ein entscheidender Punkt, der Sie vor einem Bußgeld schützt, ist die Information potenzieller Kunden beim Erstkontakt. Nutzen Sie Daten, die Sie im Adresshandel erworben haben, teilen Sie grundsätzlich im ersten Anschreiben mit, woher Sie die Informationen haben. Auch wenn der Artikel 14 DSGVO, Absatz 5b eine fakultative Informationspflicht bei unverhältnismäßig hohem Aufwand einräumt, sollten Sie sich nicht darauf verlassen. Damit Sie durch die DSGVO in der Weser Ems Region keine Steine in den Weg gelegt bekommen, sichern Sie sich ab und gehen allen vermeidbaren Gefahren aus dem Weg.