Geplanter Brückenschlag bei Lauenburg
Der Neubau einer Elbquerung bei Lauenburg ist nach Einschätzung der Wirtschafts- und Verkehrsminister von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Bernd Buchholz und Dr. Bernd Althusmann, wesentliche Voraussetzung für eine dauerhaft prosperierende Region. „Eine neue leistungsfähige Straßenverbindung zwischen unseren Ländern ist neben der Elbquerung bei Geesthacht von enormer Bedeutung für Pendler und Touristen sowie den wirtschaftlichen Austausch“, sagte Buchholz heute (19. November) bei der ersten öffentlichen Erörterung der Pläne.
Althusmann erklärte: „Der Straßenverkehr im nordöstlichen Niedersachsen in Richtung Norden ist auf die festen Elbquerungen in Lauenburg und Geesthacht angewiesen.“ Nach seinen Worten solle die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit für das geplante Vorhaben größtmögliche Akzeptanz schaffen. „Wir wollen Ideen und Anregungen der Menschen, die ihre Region bestens kennen, aufnehmen und – soweit sinnvoll – in die Planung integrieren“, so Althusmann. Dabei sei klar: je früher die Planer neue Kenntnisse erhalten, umso eher und besser seien sie bei der Verwirklichung des Projekts zu berücksichtigen. „Ich wünsche mir, dass sich alle Betroffenen mit den Planungsinhalten des Projektes und den Argumenten sachlich auseinandersetzen und dass man nicht nur reflexhaft aus Prinzip dagegen ist. Das Vorhaben ist sowohl für die Region als auch landesweit und länderübergreifend von besonderer Bedeutung.“
Auslöser für die vom Bund angestoßenen Planungen, die auch eine weiträumige Umfahrung von Lauenburg im Zuge der Bundesstraße B 5 vorsehen, ist der schlechte Zustand der bestehenden Elbbrücke. Über sie wird seit 70 Jahren sowohl eine Straßen- als auch eine Eisenbahnverbindung geführt. „Die Brücke hat mittlerweile leider die schlechteste Zustandsnote, die in Deutschland vergeben wird“, sagte Buchholz. Zwar solle die Brücke für die Schiene in den kommenden Jahren wieder ertüchtigt werden, doch klar sei für den Bund und die beiden ausführenden Länder, dass für die B 209 ein zukunfts- und leistungsfähiger neuer Brückenschlag geschaffen werden müsse.
Wie die beiden Minister und die zuständige schleswig-holsteinische Planerin Britta Lüth den Bürgerinnen und Bürgern erläuterten, werden aufgrund der räumlichen Nähe der Brückenneubau und die Ortsumgehungen bei Lauenburg gemeinsam untersucht. Dafür würden sowohl Trassenverläufe entlang der bestehenden Elbquerung als auch weitere Varianten westlich und östlich von Lauenburg und Hohnstorf geprüft. Verantwortlich für die Planungen, die von den Ländern in der Auftragsverwaltung für den Bund durchgeführt werden, sind der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) sowie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Sowohl Buchholz als auch Althusmann machten klar, dass der Verkehr während der absehbar mehrjährigen Sanierung der Brücke und dem Straßen-Neubau weitgehend aufrechterhalten werde. „Klar ist aber auch, dass dies für die Anwohnerinnen und Anwohner ebenso zu Beeinträchtigungen führen wird wie für Pendler und die Wirtschaft in der Region“, sagte Buchholz. Laut Althusmann werden beide Landesverkehrsbehörden aber ihr Möglichstes tun, um die Belastungen in Grenzen zu halten. Dies beinhalte auch eine enge Abstimmung mit Baumaßnahmen an der Elbbrücke im Zuge der B 404 bei Geesthacht und an der B 5 sowie der B 209 in Lauenburg.
Planungen und Neubau von Elbquerung und Ortsumgehung sowie die parallele Sanierung der alten Brücke werden nach Einschätzung von Buchholz mindestens zehn Jahre in Anspruch nehmen. Für die Neubaumaßnahmen rechnen die Fachleute nach ersten groben Abschätzungen mit Kosten von rund 150 bis 350 Millionen Euro, je nachdem ob am Ende eine Brücke oder vielleicht auch ein Tunnel realisiert wird.
Nach der heutigen ersten öffentlichen Anhörung ist der nächste Schritt ein so genannter Scoping-Termin, bei dem die weiteren Untersuchungs- und Auftragsumfänge festgelegt werden. Anschließend erfolgen Kartierungen von Flora und Fauna. Nach den Worten von Planerin Britta Lüth startet zudem die Verkehrsuntersuchung und die vertiefte technische Planung von Straße und Bauwerken – flankiert von weiteren Fachgutachten. „Ziel ist die Fertigstellung der Vorplanung und Ermittlung der Vorzugsvariante bis Mitte 2024″, so Lüth.
Quelle Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung