Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau – Landkreis Leer weist auf Fördermöglichkeiten hin

Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau - Landkreis Leer weist auf Fördermöglichkeiten hin

Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau – Landkreis Leer weist auf Fördermöglichkeiten hin

Die Fördermöglichkeiten für Mietwohnungen und Eigenheime haben sich verbessert. Darauf weist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer hin.

Beispiele für die verbesserte Förderung sind:

  • Bei der allgemeinen Mietwohnraumförderung kann ein Tilgungserlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrags gewährt werden; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind möglich für den Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Anschluss an auslaufende Belegungs- und Mietbindungen.
  • Miet- und Belegungsbindungen und damit Zuschüsse können auch für leerstehende, gut erhaltene Wohnungen zur Vermietung an Haushalte mit geringen Einkommen erworben werden.
  • Außer Wohnheimplätzen für Studierende kann jetzt auch Wohnraum für Auszubildende gefördert werden.
  • In der Eigentumsförderung ist die Beschränkung auf Haushalte mit Kindern bzw. mit mindestens einem Bewohner mit Behinderung entfallen. Zudem gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kinder und für Menschen mit Behinderungen.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden dürfen. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises Leer unter
https://www.landkreis-leer.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Planen/Bauaufsicht/Bauverwaltung/Wohnraumförderung/

Des Weiteren stellt das Land Niedersachsen aus dem „Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ bis zum 31.12.2022 weitere Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereit. Gefördert werden sollen damit sowohl der Neubau wie auch die Modernisierung von Mietwohnungen mit dem Ziel, die Treibhausgase zu reduzieren. Deshalb müssen bei solchen Bauvorhaben Auflagen des Klimaschutzes erfüllt werden.

Die Sonderregelungen gelten ausschließlich für die Förderung von energetisch hochwertigen Neubau-Mietwohnungen und für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2022 fertiggestellt worden sind, außerdem für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen für Studierende und für Personen, die sich in der Ausbildung befinden.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass die Anträge auf eine Förderung rechtzeitig gestellt werden müssen. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 01.11.2022 bei der NBank vorliegen. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.

Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten der NBank unter Nbank.de, Wohnraumförderung. Für Fragen steht auch die Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer zur Verfügung, erreichbar unter Telefon 0491/926-1217.

Pressemeldung von  Landkreis Leer