Hausbau während Corona – Darauf sollte man achten

Hausbau während Corona - Darauf sollte man achten

Hausbau während Corona – Darauf sollte man achten

Der Bau eines Hauses beansprucht viele Nerven und bereitet oft Druck und Stress, der mit den Herausforderungen durch die Corona-Krise noch weiter intensiviert wird. Da der Hausbau nur weitergeführt werden kann, wenn die geltenden Vorgaben zum Infektionsschutz streng eingehalten werden, liegt es in der Verantwortung des Bauleiters oder des Gesundheitsbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten des Bauherren, die Regelungen umzusetzen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass der Mindestabstand eingehalten und der Plan anders bearbeitet wird. Während der Bauleiter oder der Architekt diesen im Normalfall mit allen Beteiligten gemeinsam anschaut, muss nun auf die Alternative ausgewichen werden und mehrere Pläne vorhanden sein.

Für ein fristgerechtes Arbeiten sind die Bauunternehmen und Handwerker verantwortlich. Die einzige Ausnahme bildet die höhere Gewalt, die in dem Bauvertrag berücksichtigt wird. Hierbei geht es um die Erkrankung an dem Virus. Ist dies der Fall, muss zum einen nachgewiesen werden, dass der Termin wegen der Krankheit nicht eingehalten werden konnte und zum anderen eine Behinderungsanzeige gestellt werden. Die Regelung besagt weiterhin, dass ausschließlich dann auf höhere Gewalt plädiert werden kann, wenn das Virus mit allen seinen Auswirkungen zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war.

Ablaufpläne, die nach Anfang des Jahres 2020 erstellt wurden, sollten Fristverlängerungen beinhalten. Dies ermächtigt den Bauherren, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, sollte es dennoch zu einem Versäumnis kommen.

 

Problematiken bei Fertighäusern

Sollte der Hersteller seinen Sitz im Ausland haben, kann es zunehmend zu Lieferschwierigkeiten oder sogar zu einem Baustillstand kommen. Es ist daher ratsam, mit der Baufirma eine gute Lösung zu finden, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten. Aus finanzieller Sicht sind das hohe Zusatzkosten, die auf den Bauherren zukommen, da die Bauunternehmen und Handwerker sich auf höhere Gewalt berufen. Ergänzend besteht das Risiko, die individuell abgestimmte Baufinanzierung nicht einhalten zu können, da die Zeitplanung aller Gewerke sich verschiebt. Auch die Kündigung des Vertrags stellt selten eine Lösung dar, da keine Sicherheit besteht, dass eine andere Firma einspringt.

Es sollte prioritär genau geprüft werden, ob die Fristverlängerung tatsächlich die Ursache in der höheren Gewalt durch Corona hat. Bei Zweifeln sollte mit einem Schreiben zur Einhaltung der Frist aufgefordert und die Rechnungen erst nach der jeweiligen Leistung beglichen werden.

Bei Lieferschwierigkeiten ist es nicht sinnvoll das Bauunternehmen unter Druck zu setzen, da dieses nichts gegen die Situation unternehmen kann. Es ist ratsam, die nötigen Kompromisse einzugehen und lieferbare Alternativen, wie zum Beispiel den S&V-Baustoffversand, zu wählen.

Vom Recht her muss das Bauunternehmen die Baustelle während der Baupause jedoch abdecken, da die Materialien vor Feuchtigkeit und auch vor Sturm geschützt sein müssen. Wird diese Aufgabe auch nach einer Aufforderung nicht ausgeführt, wird der Zustand durch einen beauftragten Bausachverständigen fotografiert, um Problematiken mit der Baufirma zu vermeiden.

Weitere finanzielle Belastungen können entstehen, wenn sich der Einzug verschiebt. Um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, sollte umgehend ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht oder die Bank angefragt werden, ob eine Finanzierungsrate ausgelassen werden kann, um nur die Miete zahlen zu müssen, bis der Umzug tatsächlich stattgefunden hat. Auch, wenn durch die Corona- Krise die finanzielle Stabilität leidet und die Raten nicht mehr getilgt werden können, muss frühzeitig ein Gespräch mit dem Finanzpartner erfolgen, um eine Lösung zu finden.