Flugverspätung und Entschädigung: Ihre Rechte als Passagier

Flugverspätung und Entschädigung: Ihre Rechte als Passagier

Flugverspätung und Entschädigung: Ihre Rechte als Passagier

Wer schon einmal eine Flugverspätung miterlebt hat, weiß, wie frustrierend sowas sein kann. Der wohlverdiente Urlaub ist in greifbarer Nähe und dann doch so fern. Klar, sowas ist immer unangenehm und trübt die Urlaubsstimmung. Aber welche Rechte haben Sie eigentlich als Passagier bei einer Flugverspätung? Wir haben mit einem Anwalt in Lingen gesprochen und nachgefragt, was Ihnen bei einer Verspätung zusteht.

Rechte bei einer Verspätung innerhalb der EU

Haben Sie schon einmal etwas von Fluggastrecht Nr. 261/2004 gehört? Genau dieses Gesetz regelt ihre Rechte im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen. Damit dieses Gesetz greift, muss Ihr Flug in einem EU-Land starten.  Auch Fluggesellschaften mit Sitz in der EU müssen sich an diese Bestimmungen halten, selbst wenn der Flug außerhalb der EU beginnt oder endet. Eine Ausnahme bilden Flüge, die vollständig außerhalb der EU verlaufen, beispielsweise von Großbritannien in die USA.

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Schlechtes Wetter, Naturkatastrophen oder politische Unruhen: Bei diesen außergewöhnlichen Umständen ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Höchstens aus Kulanz kann eine Entschädigung geleistet werden. Ein technisches Problem am Flugzeug wird jedoch nicht als außergewöhnlicher Umstand betrachtet. Hier muss die Gesellschaft zahlen!

Anspruch auf Entschädigung

Ab wann gibt es denn nun eine Entschädigung? Wenn die Verspätung, die nicht durch außergewöhnliche Umstände zustande gekommen ist, länger als drei Stunden andauert, wird eine finanzielle Entschädigung fällig.

Wenn der Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, muss die Fluggesellschaft zumindest Snacks und Getränke zur Verfügung stellen – natürlich kostenlos! Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft sich auch um eine Hotelübernachtung in Flughafennähe kümmern und bezahlen.

Die eigentliche Entschädigung (Ausgleichszahlung) wird jedoch erst nach drei Stünden fällig. Natürlich auch, wenn der Flug abgesagt wird oder Sie Ihren Anschlussflug durch diese Umstände verpassen.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Berechnung der Entschädigung erfolgt nicht nach der Abflugzeit, sondern nach der Ankunftszeit, falls der Flug verspätet startet. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab und ist gestaffelt:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 Euro
  • Flüge innerhalb der EU von mehr als 1.500 km oder Flüge von 1.500 km bis 3.500 km außerhalb der EU: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: 600 Euro

Fristen und Durchsetzung Ihrer Rechte

Kein Stress nach einer Verspätung: Sie können Ihre Ansprüche auf Entschädigung bis zu drei Jahre lang geltend machen. Das bedeutet, dass Sie auch rückwirkend eine Entschädigung einfordern können. Um den Anspruch auch geltend zu machen, ist es ratsam, die Flugverspätung schriftlich bestätigen zu lassen. Bitte bestehen Sie darauf! Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet. Bleiben Sie hartnäckig und fordern Sie Ihre Rechte ein.

Anschließend können Sie sich einfach an die Kontaktstelle der Fluggesellschaft wenden und die Entschädigung anfordern. Viele Fluggesellschaften haben dafür gesonderte Hotlines oder E-Mail-Postfächer. Sie können aber auch einfach bei der allgemeinen Hotline Ihrer Fluggesellschaft anrufen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und keine weiteren Flugverspätungen.