Employer Branding – Was sollte man über Bewertungen von Arbeitgebern im Internet wissen
Arbeitgeberbewertungen, die vorzugsweise auf einschlägigen Internetplattformen veröffentlicht werden, erfreuen sich bei potenziellen Arbeitnehmern steigender Beliebtheit. Doch wie geht man mit diesem Employer Branding richtig um, wie sollten Bewertungen gelesen und eingeschätzt werden? Dazu in den nachfolgenden Ausführungen ein Überblick über Optionen bei der Arbeitgeberbewertung.
Wie funktionieren Arbeitgeberbewertungen im Internet?
Positives Feedback ist nicht nur für Angestellte eines Unternehmens von elementarer Bedeutung. Im Umkehrschluss stellt eine solche Rückmeldung von aktiven sowie ehemaligen Mitarbeitern, eine gute Reputation für Arbeitgeber dar. Sie können sich damit ebenfalls eine gute Außendarstellung sichern. Eine Bewertung des Arbeitgebers ist daher ein Faktor, der heutzutage nicht vernachlässigt werden sollte. Vorausgesetzt, es werden einige Punkte beachtet, die näher erläutert werden. Arbeitgeberplattformen bieten für Ihre aktuellen und ausgeschiedenen Mitarbeiter die Option, eigene Bewertungen über Ihre Firma abzugeben.
Der individuelle Auftritt als Arbeitgeber sollte daher nicht nur auf einer Webseite aktuell gehalten und gepflegt werden. Parallel dazu ist Ihr Arbeitgeberauftritt auf einer entsprechenden Bewertungsplattform nicht zu vernachlässigen. Stichwort ist hier ein gelungenes Employer Branding. Gerade potenzielle neue Mitarbeiter werden nicht nur im Laufe eines Bewerbungsprozesses Informationen auf Ihrer Unternehmens-Homepage sammeln.
Ein Bewertungsportal wird genauso gerne zur Informationsbeschaffung herangezogen! Was für Informationen finden User auf einer einschlägigen Plattform? Hier stehen unterschiedliche Kriterien beziehungsweise Einstufungsmerkmale zur Verfügung, mit denen Ihr Unternehmen bewertet wird.
Zum Beispiel sind dies Meinungen zu:
- allgemeines Arbeitsklima im Betrieb
- Höhe von Gehaltszahlungen (kann nach Tätigkeits- /Berufsfeldern abgestuft sein)
- Verhalten von Vorgesetzten gegenüber Mitarbeitern (auch verschiedener Altersgruppen)
- wie ist die Work-Life-Balance im Unternehmen
- zusätzliche Leistungen (beispielsweise Nutzung eines Firmenwagens, Aufenthalts- /Pausenräume oder kostenfreie Getränke).
Je nach Firmengröße und Art des Unternehmens (Dienstleistung oder produzierendes Gewerbe), können einzelne Bewertungsmerkmale voneinander abweichen. Apropos Bewerbungsprozess: Haben Bewerber diesen durchlaufen, können dazu ebenfalls Bewertungen über das Gespräch, den allgemeinen Ablauf etc. eingestellt werden.
In welcher Form wird eine Arbeitgeberbewertung abgegeben? Arbeitgeberbewertungen erfolgen, je nach Plattform, nach einem Noten- oder Punktevergabeschema. Oftmals sind zusätzlich Freitext-Felder vorgesehen. In diesen wird es den Usern ermöglicht weitere, persönlich gefasste Kommentare, zu hinterlassen.
Was für Portale gibt es?
Um eine Bewertung des Arbeitgebers vorzunehmen, stehen mehrere Portale im Internet zur Verfügung. Hier eine Auswahl einiger beliebter Portale für die Arbeitgeberbewertung:
- Glassdoor
- Indeed
- Jobvoting
- Kununu
- meinChef
- Google for Jobs
- StepStone
Die Bewertung des Arbeitgebers – Nutzen für alle Seiten
Als Arbeitgeber sollten Sie, gerade in Zeiten von Internet und Social-Media, einschlägige Portale für die Arbeitgeberbewertung verfolgen und aufmerksam beobachten. Denn eines kann man konstatieren: Arbeitgeberbewertungen sind ein wichtiges Instrumentarium im Umfeld vom Personalmanagement. Ein potenzieller Kandidat, eventuell ein Top-Bewerber, schaut sich Ihre Arbeitgeberbewertungen an. Fallen die Bewertungen gut aus – entscheidet sich der Kandidat für eine Bewerbung, fallen diese jedoch negativ aus – werden Sie den Mitarbeiter in spé wahrscheinlich niemals kennenlernen.
„Gemäß einer Studie von Bitkom holt mittlerweile rund jeder dritte Bewerber oder Interessent, Informationen über zukünftige Arbeitgeber auf Bewertungsplattformen ein“, so die Experten von Gowork.de im Gespräch mit Weser-Ems-Wirtschaft.de
Deshalb ist es durchaus ratsam, sich als Arbeitgeber mit den Gegebenheiten und Optionen dieser Plattformen vertraut zu machen. Arbeitgeberbewertungen können das Employer Branding Ihrer Unternehmung in positiver Form beeinflussen.
Bewertung des Arbeitgebers – proaktiv Einfluss nehmen
Die Vorteile von Arbeitgeberbewertungen können Sie nutzen – überlassen Sie es nicht dem Zufall, wie eine Bewertung auf der entsprechenden Plattform erscheint. Wie das geht? Schließlich wird eine Arbeitgeberbewertung doch von Mitarbeitern verfasst. Das ist richtig. Doch im Sinne von transparentem Personalmanagement gehen Sie selbst auf Ihre Mitarbeitenden zu. Diese sollen initiativ eine Arbeitgeberbewertung auf einer Plattform vornehmen. Das wird das Vertrauen und die Zusammenarbeit im Unternehmen fördern. Oftmals fällt eine solche Bewertung des Arbeitgebers positiv aus. Ihre Firma wird sich zudem von Mitbewerbern abheben – denn diese Bewertungen sind ehrlich verfasst worden.
Ein weiterer Punkt – konstruktive Kritik von aktuellen wie ehemaligen Mitarbeitern trägt dazu bei, dass die Arbeitsatmosphäre insgesamt verbessert werden kann. Potentielle Bewerber können sich zudem ein gutes Bild verschaffen, ob sie in Ihre Unternehmung passen. Das heißt, Merkmale des sogenannten Cultural Fit werden mit einer Bewertung des Arbeitgebers gut abgebildet. So entsteht ein Nutzen für beide Seiten – für den Arbeitgeber wie für zukünftige Mitarbeiter.
Zwei Seiten der Medaille – Umgang mit allzu kritischen Arbeitgeberbewertungen
In Zeiten, in denen es nur allzu leicht ist, auf Bewertungsportalen im Internet eine Meinung beziehungsweise Bewertung abzugeben, ist es wichtig, hier genau hinzuschauen und vielleicht „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Bewertungen werden anonym abgegeben. Damit ist es möglich, dass unzufriedene Mitarbeiter ihren Unmut über Ihre Unternehmung auf der Bewertungsplattform verbreiten. Eine Arbeitgeberbewertung wird zwar vor Freigabe überprüft.
Auffällig kritische oder persönliche Beleidigungen werden vorab herausgefiltert. Absolut negative Kommentare sind in der Regel aber selten. Auf Anfrage und wenn es berechtigt ist, werden entsprechende Kommentare, die nachweislich „Fake-Merkmale“ erfüllen, vom Plattformbetreiber gelöscht.